Makler:Halbierte Gebühr

Deutscher Mieterbund (DMB) zum 25-jährigen Bestehen

Mietshäuser in Jena: Einige Makler vermitteln Wohnungen günstiger, seitdem das Bestellerprinzip gilt.

(Foto: Marc Tirl/dpa)

Seit der Vermieter in der Regel den Makler bezahlen muss, wird die Höhe der Courtage tatsächlich hinterfragt. Wie groß die Ersparnis für Mieter ist, darüber gibt es noch keine verlässlichen Daten.

Von Benedikt Müller

Der Deutsche Mieterbund ließ mit seiner Stellungnahme nicht lange auf sich warten: Das Bestellerprinzip auf dem Wohnungsmarkt sei ein "voller Erfolg für die Mieter", sagte Mieterschützer Ulrich Ropertz. Die Bild-Zeitung berichtete am Mittwoch, die Makler-Gebühren für Mieter seien um die Hälfte gefallen, seitdem stets derjenige die Courtage zahlen muss, der den Makler auch beauftragt hat. Keine Frage, das seit 1. Juni geltende Prinzip zeigt Wirkung auf dem Wohnungsmarkt. Doch wie viel günstiger die Suche wirklich für die Mieter geworden ist, kann noch niemand beziffern. Das Statistische Bundesamt hatte lediglich geschätzt, wie sich die Ausgaben der Verbraucher für Makler durch die Gesetzesänderung entwickelt haben dürften. Mehrere Medien haben die Zahl aufgegriffen. Dabei sei es zu früh, die Wirkung des Bestellerprinzips zu bewerten, heißt es beim Bundesamt.

Seit der Neuregelung haben Vermieter einen großen Anreiz, auf eigene Faust neue Mieter für die Wohnungen zu finden, statt zwei Monatsmieten für einen Makler auszugeben. Laut einer Umfrage mehrerer Fachmedien beklagen 84 Prozent der Wohnungsvermittler Einbußen im Geschäft. "Viele Makler reagieren auf die veränderte Gesetzeslage", heißt es beim Immobilienverband Deutschland (IVD), dem Verband der Wohnungsvermittler. Ein Teil der Makler verlange niedrigere Provisionen, um für die Auftraggeber attraktiv zu bleiben. "Gerade in stark nachgefragten Wohnungsmärkten handeln einige Makler die Courtage mit den Vermietern aus, statt ein festes Vielfaches der Monatsmiete in Rechnung zu stellen", sagt ein Sprecher. Auch wenn der Mieter den Makler beauftragt, werden mancherorts statt zwei nur noch eine oder 1,5 Monatsmieten als Provision fällig.

Wie stark die Courtagen im Schnitt gefallen sind, dazu macht auch der Verband keine genauen Angaben. Anders als das Statistische Bundesamt. Jeden Monat ermitteln die Forscher, wie sich etwa die Preise für Nahrungsmittel oder Kleidung entwickelt haben, und berechnen daraus die Inflationsrate. Zu einem sehr kleinen Teil, nämlich zu 0,074 Prozent, geht auch die Makler-Gebühr für Miet-Immobilien in den Preisindex ein. "Eine vom Ausgabenanteil her ähnliche Bedeutung haben beispielsweise Damenstrumpfhosen oder Sahne", sagt eine Sprecherin der Fachabteilung. Als im Juni das Bestellerprinzip in Kraft trat, haben die Statistiker eine Schätzung über den Daumen gepeilt. Sie gingen davon aus, dass sich die Ausgaben der Mieter für Makler-Gebühren dadurch "in etwa halbiert haben", so die Behörde. Schließlich wälzten bis dahin viele Vermieter die Courtage auf den Neumieter ab. Deshalb setzte die Behörde den Teilindex von 106,7 auf 54,3 Punkte herab.

Methodisch sei diese vorsichtige Schätzung ausreichend gewesen, erklärt die Sprecherin, weil sich diese einzelne Preisänderung kaum auf die Inflationsrate auswirke. Vorsichtige Schätzung bedeutet: Sollte vor Einführung des Bestellerprinzips ein noch größerer Teil der Mieter die Makler-Provision bezahlt haben als bislang angenommen, wäre die Entlastung noch größer als berichtet.

Doch egal ob die Ausgaben der Mieter für den Makler nun um 50 Prozent oder noch stärker gefallen sind: Mit dem Bestellerprinzip hat die Bundesregierung Bewegung in die Wohnungssuche gebracht. Die Provision ist kein Pflichtposten mehr, den Mieter einfach hinnehmen müssen, sondern ein Gegenstand von Verhandlungen. "Die Makler müssen stärker als bisher erklären, was sie alles leisten, und sie werben verstärkt mit ihren umfassenden Dienstleistungen", heißt es beim IVD.

Viele Makler setzen nun auf Eigentumswohnungen - da gilt kein Bestellerprinzip

Manches schwarze Schaf unter den Maklern und Vermietern versucht allerdings, das Bestellerprinzip zu umgehen, etwa indem nachträglich vorgegeben wird, der Mieter hätte den Makler mit seiner Wohnungssuche beauftragt. Zudem berichten Mietervereine von überhöhten Abstandszahlungen für Möbel oder Elektrogeräte. Solche verdeckten Vermittlungskosten wird das Statistische Bundesamt in jenem Teilindex nie erfassen können, der lediglich die Makler-Gebühren bei Vermietungen untersucht.

Die Makler wiederum setzen statt Mietwohnungen vermehrt auf die Vermittlung von Eigentumswohnungen und Häusern, bei denen das Bestellerprinzip nicht gilt. Hielten sich vor der Gesetzesänderung Miet- und Kaufobjekte auf der Auftragsliste der Makler noch etwa die Waage, sind laut der aktuellen IVD-Umfrage nun 70 Prozent der Aufträge Verkäufe.

So sehr die Makler also im Vorfeld gegen die Einführung des Bestellerprinzips gewettert hatten: Vorerst bleiben ihnen Wege, um Geld zu verdienen. Auch wenn sich gleichzeitig die Wohnungssuche immer mehr ins Internet verlagert und Start-ups ankündigen, Wohnungen künftig noch günstiger und einfacher an den Mieter zu bringen: Der Staat hat das große Rennen um die effiziente Vermittlung eröffnet.

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