Lohnuntergrenze für Leiharbeiter:Es geht nicht nur um 20 Cent

Gute Arbeit, gutes Geld - davon können viele Leiharbeiter nur träumen: Etwa ein Achtel von ihnen bekommt Löhne, die so niedrig sind, dass die Arbeitsagenturen Hartz-IV-Leistungen obendrauf legen müssen.

T. Öchsner

Die Gewerkschaften haben deshalb vehement für einen Mindestlohn für Zeitarbeiter gekämpft. Der kommt nun auch als Lohnuntergrenze im sogenannten Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz - gestritten wird nur noch über die richtige Höhe. Politiker von SPD und Union erwecken dabei den Eindruck, es gehe um ein paar Cent Stundenlohn mehr oder weniger. In Wirklichkeit aber geht es für zehntausende Leiharbeiter um richtig viel Geld.

Lohnuntergrenze für Leiharbeiter

Der DGB macht sich für einen Mindestlohn auch in der Zeitarbeit stark.

(Foto: Foto: AP)

Seit 2004 hat sich die Zahl der Menschen, die bei Zeitarbeitsfirmen angestellt sind und von diesen an andere Arbeitgeber ausgeliehen werden, auf etwa 700.000 mehr als verdoppelt. Etwa ein Drittel von ihnen sind als "Helfer" eingruppiert, sie arbeiten in der untersten Entgeltgruppe. Viel ist dabei nicht zu verdienen: Die meisten von ihnen dürften dem Tarifvertrag unterliegen, den DGB-Gewerkschaften mit den Zeitarbeitgeber-Verbänden BZA und IGZ abgeschlossen haben: Hier beträgt der unterste Stundenlohn 6,36 (in Ostdeutschland) und bis zu 7,51 Euro (im Westen). Noch weniger erhalten Zeitarbeiter, für die der Vertrag einer Tarifgemeinschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) und des Arbeitgeberverbandes AMP maßgebend ist. Sie gehen mit sechs Euro im Osten und 7,21 im Westen für jede Arbeitsstunde nach Hause.

Trotzdem gibt es für viele Leiharbeiter noch weniger: Sie werden nach Gutdünken oder nach einem der 35 Haustarife bezahlt, die der CGB nach eigenen Angaben in etwa 130 Betrieben abgeschlossen hat. Hier liegen die Stundenlöhne bei teilweise unter fünf Euro. In einem dieser Verträge heißt es beispielsweise: "Der Grundlohn beträgt 3,00 Euro. Die Reisekostenzulage beträgt 1,86 Euro."

Unions-Fraktionschef Volker Kauder sagt nun, die neue Lohnuntergrenze müsse sich am niedrigsten Flächentarifvertrag, also dem des CGB, orientieren. Der SPD wären die besseren DGB-Tarifverträge lieber. Andrea Nahles, stellvertretende SPD-Vorsitzende, sagt aber auch, die Koalition dürfe die Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter nicht am Streit um 20 Cent scheitern lassen. Auch Unions-Fachleute haben wiederholt darauf hingewiesen, es gehe nur um ein paar Cent Unterschied.

Ein Zehntel des Lohns

Das ist ein Trugschluss: Laut dem noch gültigen Flächentarifvertrag der Christlichen Gewerkschaften kann der Stundenlohn für Leiharbeiter in den ersten sechs Monaten um bis zu 9,5 Prozent gesenkt werden. Aus 7,21 Euro können somit 6,53 Euro werden. Verglichen mit dem DGB-Tarif ist das ein Unterschied von 98 Cent. Ein durchschnittlich bezahlter Arbeitnehmer würde darüber nicht reden. Für einen Leiharbeiter geht es aber um etwa ein Zehntel seines Lohnes. Die Frist von sechs Monaten spielt dabei kaum eine Rolle - das durchschnittliche Beschäftigungsverhältnis in den untersten Entgeltgruppen dauert nicht länger als drei Monate.

Umso größer ist die Empörung beim DGB, wenn nun der "billigste" Tarifabschluss zum Maßstab bei der Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter werden soll. Am Freitag treffen Vertreter der DGB-Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Es dürften harte Worte fallen.

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