Aktienverkauf:Verwirrspiel um Einfluss Niedersachsens bei VW

VW-Anteile verkaufen und den maroden Haushalt sanieren oder doch behalten? Das Land Niedersachsen dementiert den Verkauf von Aktien.

Aufregung um Volkswagen und den Einfluss Niedersachsens bei dem Autohersteller: Das Land dementierte mehrere Berichte, wonach Niedersachsen Anteile an Europas größtem Autohersteller verkaufen wolle. "Das Land wird seinen Anteil nicht unter die heutigen 20,1 Prozent senken, das Land Niedersachsen steht zu seiner Verantwortung für Volkswagen", sagte ein Regierungssprecher in Hannover.

Niedersachsen will VW-Aktien verkaufen

Niedersachsen will sich nicht von VW-Anteilen trennen. Die Sperrminorität, die im VW-Gesetz verankert ist, soll nicht angetastet werden.

(Foto: dpa)

Mehrere Medien hatten berichtet, das Land Niedersachsen werde sich wahrscheinlich von Anteilen von bis zu zwei Prozent an Volkswagen trennen.

Auf einer Pressekonferenz am Nachmittag will die Landesregierung über Einsparungen im Landeshaushalt informieren. Am Wochenende hatte das Kabinett über den Haushalt für 2011 beraten. Niedersachsen hält 20,1 Prozent der Stimmrechte an VW, womit das Land nach dem VW-Gesetz eine Sperrminorität hält.

Die VW-Aktienmehrheit liegt in den Händen der Eignerfamilien Porsche und Piëch, 17 Prozent der Anteile liegen bei Katar. Der neuen VW-Satzung zufolge darf Niedersachsen bis zu einem Anteilsbesitz von 15 Prozent zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden.

Für Erhalt der Sperrminorität gekämpft

Die im VW-Gesetz und in der VW-Satzung festgeschriebene Sperrminorität auf Volkswagen-Hauptversammlungen liegt bei 20 Prozent und einer Aktie. Für den Erhalt dieser Sperrminorität hatte die noch von Ministerpräsident Christian Wulff geführte CDU/FDP-Landesregierung jahrelang gekämpft.

Finanzminister Möllring hatte am Wochenende in einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung aber erklärt, nach der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse bei VW könne das Land seinen Einfluss bei dem Unternehmen auch mit einem geringeren Aktienanteil dauerhaft sichern.

Eine außerordentliche Volkswagen-Hauptversammlung hatte im Dezember vergangenen Jahres eine Klausel in die Satzung des Konzerns aufgenommen, nach der Niedersachsen schon ab einem Landesanteil von 15 Prozent zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden darf.

Ein Rechtsstreit um die Satzungsänderung ist mittlerweile beigelegt. Die Änderung wurde nach Angaben einer VW-Sprecherin aber noch nicht eingetragen und ist damit noch nicht wirksam.

Die Sperrminorität von 20 Prozent bei wichtigen Entscheidungen in der Hauptversammlung würde das Land allerdings verlieren, sollte der Anteil unter 20 Prozent fallen.

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