Lkw:Langes Laster

Die Sache mit den langen Lkw schien klar zu sein - zumindest für einige. Doch von wegen: Die Ministerien streiten weiter über die Zulassung der XXL-Lastwagen.

Weihnachten war gerade vorbei, die Sache mit den langen Lastwagen war klar - zumindest für den Staatssekretär im Verkehrsministerium. "Ich erlaube mir damit festzuhalten", so schrieb Michael Odenwald an seinen Kollegen im Umweltministerium, "dass dieses allein noch ausstehende letzte Detail zum Lang-Lkw zwischen unseren Häusern nun ebenfalls geklärt sein dürfte." Noch am selben Tag veröffentlichte der Bundesanzeiger die entsprechende Verordnung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU): Die Zulassung extralanger Lastwagen auf deutschen Autobahnen.

Doch wie sich zeigt, hat sich Odenwald gründlich geirrt. Wenige Tage vor Weihnachten hatte Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth interveniert, sein Schreiben liegt der Süddeutschen Zeitung vor. "Ohne eine Einigung unserer Häuser kann diese Verordnung nicht erlassen werden", schrieb er seinerzeit - und verwies auf die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Schon deshalb könne die Verordnung nicht erlassen werden, "solange es zu einer ganz zentralen Regelung noch kein Einverständnis" des Umweltministeriums gebe. Ein Gespräch zwischen Dobrindt und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in der Causa war Mitte Dezember ohne Ergebnis geblieben.

Im Kern geht es um einen Teilaspekt der Regelung, nämlich überlange Sattelzüge. Sie sollen der Verordnung zufolge weitere sieben Jahre lang auf deutschen Straßen eingesetzt werden dürfen, zur weiteren Untersuchung. Anders als die anderen XXL-Lastwagen ist ihr Betrieb aber nicht auf bestimmte, vorab festgelegte Strecken beschränkt, sie dürfen also in den acht am Versuch beteiligten Bundesländern alle Straßen nutzen. Aus Sicht des Umweltministeriums sind die Folgen dieser Ausweitung etwa auf den Gütertransport auf der Schiene noch nicht ausreichend erforscht. Auch sei fraglich, ob der 1,3 Meter längere Sattelzug nach EU-Recht genehmigt werden dürfe. Das Ministerium plädiert dafür, die Testphase allenfalls um ein Jahr zu verlängern, nicht gleich um sieben Jahre. Aber ist die Verordnung nun unwirksam?

Das Verkehrsministerium will davon nichts wissen, schließlich sei das Umweltministerium "einbezogen" gewesen. Auch der stellvertretende Regierungssprecher kann ein Problem nicht erkennen. "Die Verordnung gilt", sagt Georg Streiter. "Demokratie heißt auch, dass nicht immer alle einverstanden sind."

Wohl wahr. Umwelt-Staatssekretär Flasbarth legte am Montag noch einmal nach, mit einem neuen Brief an Odenwald. Er habe "dem Erlass der einschlägigen Verordnung eindeutig und unmissverständlich widersprochen", heißt es darin. Da der Minister die Verordnung nun dennoch erlassen habe, "liegt die politische wie rechtliche Verantwortung in Ihrem Haus".

Ein Lang-Lkw im Betrieb

Ein Gigaliner im Testbetrieb: Die Lkw sind bis zu 25 Meter lang. Foto: dpa

(Foto: Marijan Murat/dpa)
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