Liechtenstein:Herr Kommerzienrat und die Staatsbürgerliche Vereinigung

Wie Herbert Batliner vorübergehend an ein Vermögen kam, das aus der früheren Spendenwaschanlage der Union stammen könnte.

H. Leyendecker

Professor Dr. Dr. Herbert Batliner, Fürstlicher Kommerzienrat und Senator h. c., hat viele Titel und Auszeichnungen erhalten. Der 80-jährige Liechtensteiner Jurist und Ökonom ist Kammerherr seiner Heiligkeit sowie Träger des päpstlichen Silvesterordens mit Stern, was ihn unter anderem dazu berechtigt, auf einem Pferd die Treppen zum Petersdom hinaufzureiten.

Liechtenstein: Der Liechtensteiner Herbert Batliner unterhält enge Verbindungen zum Vatikan und hat schon etlichen Steuersünder aus Deutschland geholfen.

Der Liechtensteiner Herbert Batliner unterhält enge Verbindungen zum Vatikan und hat schon etlichen Steuersünder aus Deutschland geholfen.

(Foto: Foto: ddp)

Im Vatikan wird Batliner, der auch den Großen Tiroler Adlerorden und sogar die Goldene Pfadfinderlilie verliehen bekam, sehr geschätzt. Zu seinen zahlreichen Ämtern gehörte von 1975 bis 1980 die Präsidentschaft beim Staatsgerichtshof zu Vaduz.

Ausgerechnet dieses Gericht, das auch Verfassungsgerichtshof ist, hat Batliner in nicht-öffentlicher Sitzung abgewatscht. Mit einer Begründung, die einer Ohrfeige gleichkommt, lehnte der Staatsgerichtshof des Fürstentums eine Beschwerde Batliners und eines weiteren Anwalts ab. Beide hatten wegen angeblicher ,"Verletzung verfassungsmäßig gewährleisteter Rechte" gegen ein Urteil des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes vom 7. Januar 2009 geklagt.

In seinem 90 Seiten dicken Urteil hält es der Staatsgerichtshof jetzt sogar für ,"vertretbar", an Batliner erfolgte Zuwendungen aus einer Stiftung als "sittenwidrige Geschäfte zu qualifizieren". Das Gericht konstatiert Interessenkollisionen, Regelverstöße und geht von ,"standeswidrigem Verhalten" seines Ex-Präsidenten aus.

Batliner war von einem gerichtlich bestellten ,"Kollisionskurator" in einem Jahre dauernden Rechtsstreit vorgeworfen worden, er habe angeblich den Gesundheitszustand einer an Altersdemenz leidenden Witwe ausgenutzt und sich ungerechtfertigt bereichert. Der Hochgeehrte, zu dessen Bekannten beispielsweise Altkanzler Helmut Kohl gehört, wies diese Anschuldigung stets zurück.

Älteste Spendenwaschanlage der Union

Der Fall, um den es geht, ist auch ein kleines Stück deutscher Geschichte. Die großzügige, aber sehr vergessliche Witwe Christa Buwert war die Ehefrau von Hans Buwert, der jahrzehntelang als Geschäftsführer der Staatsbürgerlichen Vereinigung 1954 e.V. (SV) agierte. Die SV war die älteste und auch schmutzigste Spendenwaschanlage der deutschen Konservativen.

Ihr illegaler Geschäftsbetrieb wurde Anfang der achtziger Jahre beendet und dann von deutschen Gerichten aufgearbeitet. Umgerechnet rund 100 Millionen Euro waren allein zwischen 1969 und 1980 nach Liechtenstein und in die Schweiz an die SV geflossen. Viele Millionen wurden über Seitenarme des Geldflusses an Tarnadressen wie ein ,"Etablissement Aspe" geleitet, dessen Treuhänder Batliner war.

Etliche Millionen blieben nach dem Ende der SV unauffindbar, und es ist schon bemerkenswert, dass sich Ex-Geschäftsführer Buwert Ende 1986 im Fürstentum eine Stiftung namens Alma-Mater, also die nährende Mutter, zulegen und gleich mit Millionen Franken anfüttern konnte. Treuhänder war Batliner. Drei Jahre nach der Gründung starb Buwert. Als einzige Begünstigte verblieb seine Ehefrau, die inzwischen 91 Jahre alt ist. 1997 betrug das Vermögen der inzwischen gelöschten Stiftung umgerechnet zehn Millionen Euro.

Christa Buwert, so steht es in Gerichtsakten, habe im "Laufe der Zeit ein freundschaftliches Verhältnis" zu Batliner und dessen Gattin Rita entwickelt. Im Juni 1998 trafen sich die drei im Zürcher Hotel Baur au Lac zum Mittagessen, und bei dieser Gelegenheit wurde unter der Überschrift "Vollmacht und Schenkungsauftrag" eine Urkunde entworfen. Das ging so: Batliner bat seine Ehefrau zum Diktat.

Schenkung mit Dank angenommen

Sie schrieb: "Die unterzeichnete Frau Buwert ermächtigt Herrn Dr. Herbert Batliner Konto und Depot der Stiftung Alma Mater bei der UBS Schaffhausen zu saldieren und auf das Konto bei der Bank in Liechtenstein zu transferieren. Vom vorhandenen Depot ist Dr. Batliner ermächtigt" ...(es folgte ein Leerraum für die einzusetzende Summe) "als persönliche Schenkung für seine Dienste abzuheben". Die alte Dame, die stark kurzsichtig war, holte ihre Leselupe heraus und studierte das Schriftstück eingehend. Nach Lektüre setzte sie den Betrag ein: Zehn Millionen Franken. Das war etwa die Hälfte des Vermögens der Stiftung: "Schenkung mit Dank angenommen", schrieb Batliner erfreut.

Batliner hatte zu diesem Zeitpunkt sehr viel Ärger wegen eines untreuen Angestellten, der Daten seiner prominenten und reichen Kunden hatte mitgehen lassen. Seine Ehefrau hatte beim Mittagessen darüber gesprochen. Eine CD gelangte zum Spiegel und zur Staatsanwaltschaft Bochum. Auch Angaben über Buwerts geheime Alma-Mater fanden sich auf der silbernen Scheibe. Unangenehm für Batliner - unangenehm aber, wie sich später herausstellte, auch für die Witwe.

Die zehn Millionen Franken ließ er sich gleich von der Bank in drei Schecks auszahlen. Allerdings fehlte, das stellte ein Gericht fest, ein Beschluss der Stiftungsräte. Die hätten gefragt werden müssen, ob sie der Schenkung zustimmten.

Ein Jahr später schenkte die Witwe Batliner noch einmal 1,2 Millionen Franken, damit er sich noch ein Bild des deutschen Expressionismus kaufen könne. Diesmal erfolgte die Gabe "aus Dankbarkeit für alle guten Ratschläge".

Am 20. Juni 2000 saß Christa Buwert mit ihrem langjährigen Vermögensverwalter und einem Stiftungsrat zusammen. Dabei soll sie sich angeblich darüber beschwert haben, Batliner habe ihr größere Beträge "abgenommen". Sie ist halt sehr vergesslich.

Der Stiftungsrat wurde hellhörig. Er forderte Batliner auf, die zehn Millionen Franken sofort zurückzuzahlen. Der gläubige Katholik war einverstanden. 2001 leitete die Bochumer Staatsanwaltschaft wegen der heimlichen Millionen der Alma-Mater gegen Christa Buwert ein Steuerstrafverfahren ein. Einschließlich Steuernachzahlungen und Geldbußen musste die Witwe am Ende 3,2 Millionen Euro zahlen. Sie kam ohne Prozess davon.

Die 1,2 Millionen Franken wollte Batliner, gegen den die Bochumer auch ermittelten, aber nicht zurückzahlen. Die Gabe sei ein Geschenk gewesen, argumentierte er. Zusammen mit eigenen Mitteln hatte der Gemäldesammler die Million bereits zum Ankauf eines Bildes verwendet. Alles wie besprochen.

Der Konstanzer Anwalt Jürgen Wagner, der 2003 von der Witwe eingeschaltet wurde, machte Druck. Auf Wagners Initiative geht das Verfahren beim Fürstlichen Obersten Gerichtshof zurück. Das Gericht kam vor elf Monaten zu dem Ergebnis, Batliner müsse die 1,2 Millionen Franken an den Kurator der gelöschten Alma-Mater zurückzahlen.

Zudem seien fünf Prozent Zinsen für die zehn Millionen Franken zu bezahlen: Macht noch einmal 1,06 Millionen Franken. Der Staatsgerichtshof kam noch zu dem Schluss, die alte Dame habe die "dramatischen Konsequenzen der Schenkung" offensichtlich nicht übersehen können. Batliner hatte die von ihm an die Alma-Mater noch zu zahlenden 2,2 Millionen Franken bereits bei Gericht hinterlegt. Der Kammerherr seiner Heiligkeit ist schließlich kein Bettelmönch.

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