Leiharbeit:Rechnungshof geißelt Bundesagentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Der Zuschuss der Bundesagentur soll, so heißt es in den Richtlinien der Bundesagentur, die "Minderleistung" zwischen der geförderten Person und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen.

(Foto: dpa)
  • Betriebe können für manche Jobsuchende Lohnkostenzuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit bekommen.
  • Zeitarbeitsfirmen werden davon nach Ansicht des Rechnungshofes "ungerechtfertigt begünstigt".

Von Thomas Öchsner

Sie sind oft ohne Berufserfahrung, nicht ausreichend qualifiziert oder seit Jahren ohne Job. Viele Arbeitslose sind deshalb nur schwer zu vermitteln. Betriebe, die solche Jobsuchende trotzdem einstellen, können deshalb für bis zu drei Jahre Lohnkostenzuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. In der Zeitarbeitsbranche wird mit dieser guten Idee jedoch Steuergeld verschwendet. Das kritisiert jetzt der Bundesrechnungshof (BRH).

Auch Zeitarbeitsunternehmen, die bei ihnen angestellte Mitarbeiter als Leiharbeiter an andere Firmen verleihen, können die Zuschüsse bekommen. Der BRH hält davon allerdings gar nichts. Zeitarbeitsfirmen werden durch diese Eingliederungszuschüsse "ungerechtfertigt begünstigt", heißt es in einem internen Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Der Zuschuss soll, so heißt es in den Richtlinien der Nürnberger Bundesagentur , die "Minderleistung" zwischen der geförderten Person und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen. Die Rechnungsprüfer, die drei große Zeitarbeitsunternehmen mit mehr als 7000 Förderanträgen unter die Lupe nahmen, argumentieren nun so: Das Unternehmen, das den Leiharbeiter einsetzt, müsse ihn einlernen und ihm womöglich fehlende Fachkenntnisse vermitteln. Es habe deshalb "den Aufwand für die Behebung der Minderleistung". Trotzdem kassiere aber das Verleihunternehmen den Lohnkostenzuschuss, "ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu haben".

"Lohnsubvention für einzelne Unternehmen"

Die Förderung hält der Bundesrechnungshof deshalb in diesen Fällen für "nicht rechtmäßig". Der Zuschuss habe sich "zu einer Lohnsubvention für einzelne Unternehmen" entwickelt. Dabei habe man den Eindruck gewonnen, dass Leiharbeitsfirmen den Zuschuss teilweise "in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben". Außerdem weisen die Prüfer darauf hin, dass auch bei der Förderung abgelehnte Mitarbeiter einen Job erhalten hätten.

Es geht bei der kritisierten Praxis um viel Geld. 2014 hat die Arbeitsagentur nach eigenen Angaben für mehr als 127 000 Arbeitskräfte Lohnkostenzuschüsse ausgeschüttet. Gut zehn Prozent oder 13 500 waren Leiharbeiter, für die im Durchschnitt 34 Prozent des Bruttogehalts übernommen wurde. Wie viel das in Euro und Cent waren, ließ die Behörde offen. Der Bundesrechnungshof spricht allein bei dem von ihm untersuchten Fällen von einer Fördersumme von knapp zehn Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014.

Für Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, ist daher klar: "Der Staat verpulvert hier Geld für Beschäftigungsverhältnisse, die schlecht bezahlt sind und in der Regel nur kurz dauern. Das ist ein Geldverbrennungsprogramm zum Aufbau prekärer Beschäftigung."

Die Politikerin fordert die Bundesregierung auf, Lohnkostenzuschüsse an Leiharbeitsfirmen generell zu verbieten. Das Arbeitsministerium will sich aber noch nicht festlegen: In einer Antwort auf eine Anfrage von Zimmermann teilte es lediglich lapidar mit, der Prüfbericht des Bundesrechnungshofs sei "noch kein abschließendes Prüfungsergebnis". Deshalb könne man noch keine Folgerungen daraus ziehen.

Ein Sprecher der Bundesagentur wies die Kritik zurück. Die Förderung auch an Leiharbeitsfirmen zu zahlen, sei sinnvoll, weil so Arbeitslose Berufserfahrungen sammeln könnten.

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