Lebensmittel-Kennzeichnung:Warum die Nährwert-Ampel der Industrie trügerisch ist

Retail Economy Inside An X5 Retail Group NV Supermarket As Russia Nears End Of Recession

Wie groß ist eine "Portion" Cola? Ist das nur ein Gläschen oder zwei große? Oder doch die ganze Flasche? Darum dreht sich der Streit.

(Foto: Andrey Rudakov/Bloomberg)

Bisher haben die Unternehmen eine farbige Kennzeichnung für Lebensmittel strikt abgelehnt. Nun präsentieren ausgerechnet Konzerne wie Coca-Cola, Nestlé und Unilever einen eigenen Vorschlag.

Von Silvia Liebrich

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist höchst umstritten. Wie gesund oder ungesund etwa das Müsli oder der Brotaufstrich ist, ob in ihnen zu viel Zucker, Fett oder Salz steckt, all dies können Konsumenten auf den ersten Blick nicht erkennen. Verbraucherschützer haben deshalb jahrelang für die Einführung einer sogenannten Ampelkennzeichnung gekämpft - und sind am massiven Widerstand der Lebensmittelindustrie gescheitert. Um so erstaunlicher scheint es da, dass sechs große Konzerne nun selbst einen Vorschlag für Nährwertangaben im Ampelformat entwickeln wollen, darunter die Getränkekonzerne Coca-Cola und PepsiCo sowie die Nahrungsmittelhersteller Mars, Mondelez, Nestlé und Unilever.

Zumindest auf den ersten Blick verfolgen die Hersteller das gleiche Ziel wie zuvor schon die Verbraucherschützer. Die geplante Ampelkennzeichnung solle zu besserer Ernährung und zum Kampf gegen Fettleibigkeit beitragen, heißt es in der Mitteilung vom Mittwoch. Bei diesem System werden die Mengen wichtiger Inhaltsstoffe wie Fett, Zucker und Salz hervorgehoben - rot steht dabei für einen zu hohen Anteil, gelb für ein tolerables Maß und grün für eine gesunde niedrige Menge.

Diese Farbenlehre wollen sich nun auch die Konzerne zunutzen machen. Gut sichtbare Informationen könnten Verbraucher in der EU dabei helfen, eine gesündere Wahl beim Lebensmittelkauf zu treffen, argumentieren die international agierenden Konzerne. Man wolle deshalb darauf hinarbeiten, dass künftig auf den Verpackungen Angaben zum Nährwert von Portionen prominent platziert würden. Details, wie eine solche Ampel auf der Verpackung aussehen könnte, blieben die Hersteller zunächst schuldig.

Verbraucherschützer befürchten, dass Konsumenten in die Irre geführt werden

Trotzdem unterscheidet sich das Ampelmodell der Industrie in einem ganz wesentlichen Punkt von dem der Verbraucherschützer. Denn die Hersteller wollen ihre Angaben an sogenannten Portionsgrößen festmachen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert diesen Ansatz. "Es gibt kein einheitliches Verständnis darüber, was "eine Portion" ist - Menschen essen nicht immer gleich große Portionen", sagt VZBV-Vorstand Klaus Müller.

Mit dem Vorschlag werde vielmehr der Vergleich des Nährstoffgehalts verschiedener Lebensmittel sogar erschwert. Mit anderen Worten: Die Verbraucherschützer befürchten eine Irreführung der Konsumenten. Auch die Grünen im Bundestag halten den Vorstoß der großen Hersteller ungeeignet. "Es ist Verbrauchertäuschung, wenn Zucker-, Fett- oder Salzgehalt pro Portionsgröße und nicht pro 100 Gramm den Ausschlag geben" meint Nicole Maisch, die in der Partei für Verbraucherpolitik zuständig ist. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte die Firmen deshalb auf, für ihr Ampelmodell einheitliche Werte von 100 Gramm oder 100 Millilitern zu verwenden, um Produkte besser vergleichbar zu machen. Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) lehnt eine Ampel-Kennzeichnungen bisher ab.

Verpackte Lebensmittel müssen in der Europäischen Union mit einer einheitlichen Nährwerttabelle gekennzeichnet sein, die sich auf eine Menge von 100 Gramm oder 100 Milliliter bezieht. Dies gilt für den Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Verbraucherschützer sehen weiterhin Schwächen in dieser Kennzeichnung, auch weil die oft unverständlich und so klein gedruckt ist, dass sie kaum lesbar ist. Zuckerangaben etwa sind schwer nachvollziehbar, weil es Duzende Arten von Süßmachern gibt, die aber längst nicht alle in den Zuckergehalt eingerechnet werden müssen.

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