Vom Leasingantrag bis zum Operating-Leasing.

Leasing (Herkunft)

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Das Produkt Leasing stammt aus den USA. Es ist eine besondere Form der Nutzungsüberlassung. Englisch "to lease" wird meist mit vermieten übersetzt, was aber nicht ganz korrekt ist.

Leasingantrag

Mit dem Leasingantrag erklärt der Leasinginteressent seinen Willen auf Abschluss eines Leasingvertrags gegenüber dem Leasinggeber. Der Antrag enthält Angaben zum Leasingnehmer, zum Leasingobjekt, zu den Vertragsdetails und zu den Konditionen. Erst wenn der Leasinggeber den Antrag annimmt, kommt ein Leasingvertrag zustande.

Leasingerlasse

Die vom Bundesministerium der Finanzen im Wege von Verwaltungsanweisungen veröffentlichten Leasingerlasse

* Vollamortisations-Erlass Mobilien-Leasing vom 19.04.1971 * Vollamortisations-Erlass Immobilien-Leasing vom 21.03.1972 * Teilamortisations-Erlass Mobilien-Leasing vom 22.12.1975 * Teilamortisations-Erlass Immobilien-Leasing vom 23.12.1991

regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasingobjekten beim Leasinggeber beziehungsweise Leasingnehmer. Die Leasingerlasse bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasinggeschäft in Deutschland.

Leasinggeber

Der Leasinggeber (das Leasingunternehmen) ist der zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Leasinggegenstandes. Dies hat zur Folge, dass der Leasinggegenstand dem Leasinggeber auch steuerlich zuzurechnen und in dessen Anlagevermögen zu bilanzieren ist.

Leasing-Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Leasingraten bestimmt sich nach den Anschaffungskosten beziehungsweise nach den Herstellungskosten des Leasinggegenstandes. Nebenkosten, wiebeispielsweise Überführungs- und Installationskosten können entweder in die Leasingraten einbezogen oder dem Leasingnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer ist als Kunde der Vertragspartner des Leasingunternehmens. Dabei kann es sich um Unternehmen, Verbraucher oder die öffentliche Hand handeln.

Leasingobjekt

Das Leasingobjekt ist Gegenstand des Leasingvertrags. Die wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Wirtschaftsgut ein Leasingobjekt sein kann, ist dessen Fungibilität. Als Hauptkategorien von Leasingobjekten unterscheidet man Mobilien-, Immobilien- sowie immaterielle Wirtschaftsgüter.

Leasingquote

Die Leasingquote ist der Anteil der Leasinginvestitionen an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen (ohne Wohnungsbau).

Leasingraten

Die Leasingrate entspricht im Wesentlichen einer Miete. Sie wird in der Regel monatlich beziehungsweise vierteljährlich im Voraus gezahlt. Die Leasingrate errechnet sich in Abhängigkeit von der Vertragsart und der Vertragsdauer; sie wird häufig auch als Prozentsatz der Anschaffungskosten des Leasingobjekts angegeben. Die Höhe der Leasingrate steht im Normalfall für die gesamte Vertragslaufzeit fest. Sie bleibt regelmäßig über die gesamte Laufzeit hinweg konstant, es sind allerdings auch nicht lineare Ratenverläufe möglich. In die Leasingrate können Zusatzleistungen (zum Beispiel Versicherungsprämien, Serviceleistungen etc.) eingerechnet werden.

Leasingvertrag

Der Leasingvertrag in Deutschland ist als eigener Vertragstyp inhaltlich nicht in einem Gesetzwerk geregelt. Zivilrechtlich findet auf Leasingverträge in erster Linie Mietrecht Anwendung. Bei Leasingverträgen ist die Leasinggesellschaft zivilrechtlicher und regelmäßig auch wirtschaftlicher Eigentümer der Leasinggegenstände.

Leasingvertragsarten

Grundsätzlich wird zwischen Vollamortisations- und Teilamortisationsverträgen unterschieden. Siehe auch Vollamortisation, Teilamortisation, Kilometer-Leasingvertrag

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