Von Norbert Sturm

Mit der Diskussion über den Ladenschluss ist es auch nach der am 1. Juni in Kraft getretenen Erweiterung der Öffnungszeiten nicht vorbei.

(SZ vom 06.06.2003) — Die Geschäfte dürfen an diesem Pfingstsamstag ihre Kunden zum ersten Mal bis 20 Uhr bedienen. Bisher war am sechsten Wochentag um 16 Uhr Feierabend. Doch die Akzeptanz unter den Händlern ist enttäuschend gering. Nicht einmal die Hälfte will die Verlängerung mittragen. Die Folgen werden auch künftig Anlass für Streitgespräche über den Reformstau in Deutschland geben.

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Selbst Warenhäuser, die für den langen Samstag votierten, haben sich noch nicht entschieden, ob und wie sie die neuen Schlusszeiten umsetzen werden. Manche möchten alle Möglichkeiten ausschöpfen, einige nur bestimmte Filialen einbeziehen, und wieder andere wollen erst einmal das Ergebnis der laufenden Tarifverhandlungen über Entgelte für die Samstagsarbeit abwarten. Dieses Taktieren bremst den langen Samstag aus. Er bleibt kurz.

Denn wenn schon die Konzerne als Publikumsmagneten früher als nötig schließen, haben auch die angrenzenden Geschäfte keine andere Wahl, als am Samstagnachmittag zuzubleiben. Kein Kunde geht wegen ein paar geöffneter kleinerer Läden abends in der City shoppen. Die Idee des Abendkaufs lebt von der mehrheitlichen Nutzung.

Dem Durchbruch stehen grundsätzliche Vorbehalte im Weg. Die Kosten des verlängerten Samstags zwängen noch mehr Firmen in die Pleite, heißt es. Andere Kritiker sprechen von Mitarbeiterausbeutung. Dabei geht es diesmal nur um vier Stunden.

Die eigentliche Trendwende liegt schon mehr als sechs Jahre zurück. 1996 wurde der 1989 eingeführte Dienstleistungsabend am Donnerstag durch eine Reform abgelöst, die eine Ladenöffnung wochentags von 6 Uhr bis 20 Uhr und samstags bis 16 Uhr erlaubte. Die Änderung war gewaltig. Die Öffnungszeiten wurden von heute auf morgen um fast 16 auf 80 Wochenstunden ausgeweitet.

Sie hatten zuvor nach dem Ladenschlussgesetz von 1956 fast 40 Jahre lang bei rund 64 Wochenstunden verharrt. Ausnahmeregeln gelten auch jetzt weiter. Tankstellen und Läden an Flughäfen oder Bahnhöfen dürfen wie bisher rund um die Uhr Waren verkaufen.

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