Kurioses:Zank um den Zauberwürfel

Zauberwürfel EuGH

Schützenswert oder nicht? Der Zauberwürfel.

(Foto: dpa)
  • Der Ungar Ernö Rubik erfand in den 1970ern den weltberühmten Zauberwürfel. Das Gerät ist als Marke eingetragen. Und nach dem Willen von Rubik soll das so bleiben.
  • Doch der Spielzeughersteller Simba Toys klagte dagegen. Das wurde zunächst abgewiesen. Doch nun könnte Rubik das Markenrecht doch verlieren.

Von Daniel Brössler, Brüssel

Er könnte jetzt eigentlich als entzaubert gelten. Ein Amerikaner hat es jüngst in der Rekordzeit von 4,9 Sekunden vermocht, den in den 1970er-Jahren ersonnenen Würfel farblich zu sortieren. Ein Roboter schafft es angeblich mittlerweile in weniger als einer Sekunde. Aber ist der Würfel, der so viele an den Rand der Verzweiflung getrieben hat, damit ergründet? "In der Praktikabilität liegen sein Wert und seine Schönheit", sagt Ernö Rubik, der Schöpfer des Zauberwürfels, wenn er über sein Werk spricht.

In einer juristischen Denksportaufgabe, die derzeit vom Europäischen Gerichtshof zu lösen ist, geht es allerdings darum, ob nicht ausgerechnet seine Praktikabilität den Wert des Würfels mindern könnte. Rubik und seine britischen Geschäftspartner wollen, dass der weltweit jährlich zehn Millionen Mal verkaufte Zauberwürfel in der Europäischen Union weiterhin als dreidimensionale Marke geschützt bleibt - wogegen die deutsche Spielzeugfirma Simba Toys geklagt hat.

Rubik selbst lässt sich auf juristische Diskussionen gar nicht ein

2014 war die Klage vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen worden, doch nun sieht es nicht gut aus für Rubik. Der aus Polen stammende Generalanwalt Maciej Szpunar hat empfohlen, das Urteil aufzuheben. Letztlich geht es darum, ob die Form von Rubiks Zauberwürfel mehr darstellt als die Sache, der er dient und damit ein zu schützendes geistiges Eigentum. Szpunar bezweifelt das. In seinem Schlussantrag macht er geltend, dass die Form des Würfels aus einer "technischen Lösung" resultiere und der "gattungstypischen Funktion" eines dreidimensionalen Puzzles geschuldet sei. Auch das unverkennbare schwarze Gitter ließ er als Alleinstellungsmerkmal nicht gelten. Schließlich diene es der Drehbarkeit. Rubiks Anwälte machen hingegen geltend, dass der Würfel sich ikonenhaft von seiner Funktion gelöst habe - und etwa auch als Möbelstück und Taschentuchspender zu finden sei.

Rubik selbst lässt sich auf juristische Diskussionen gar nicht ein. Bekleidet mit Polohemd, lässigen Jeans und Sandalen macht der 72-Jährige an einem heißen Tag in Brüssel seinen Punkt: "Design ist eine sehr einfache und zugleich sehr komplizierte Sache. Wenn sie fertig ist, sieht die Sache einfach aus." Als Künstler und Designer tue man im Übrigen "Dinge nicht um des Resultats willen".

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