Künstlersozialkasse:Nahles will KSK mit schärferen Kontrollen retten

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

Arbeitsministerin Andrea Nahles

(Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Die Künstlersozialkasse ist für viele Freiberufler überlebenswichtig - und aufgrund mangelnder Einzahlungen gefährdet. Nun will Arbeitsministerin Andrea Nahles mit effizienten Prüfungen die europaweit einmalige Versicherung retten.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Ob Verlage, Theater oder Unternehmen, die für ihre Produkte werben - etwa 168 000 Firmen, die regelmäßig Künstlern, Textern oder Autoren einen Auftrag erteilen, zahlen auf die Honorare die Künstlersozialabgabe. Viele Firmen drücken sich jedoch vor dem Obolus für die Künstlersozialkasse (KSK), so dass die ehrlichen Arbeitgeber zuletzt immer mehr zahlen mussten.

2014 kletterte die Abgabe von 4,1 auf 5,2 Prozent, und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) warnte bereits, ein weiterer deutlicher Anstieg könnte "die Akzeptanz für das System der Künstlersozialversicherung gefährden". Jahrelang tobte in Berlin ein Streit um effizientere Kontrollen. Nun zeichnet sich eine Lösung per Gesetz ab. Sie soll helfen, die knapp 180 000 selbständigen freien Journalisten, Maler, Bildhauer und andere Künstler in der KSK weiter abzusichern.

Rentenversicherung und Wirtschaftsverbände sperren sich

"Ein effizientes Prüfverfahren soll künftig die Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung minimieren und gleichzeitig Abgabegerechtigkeit herstellen", heißt es in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes", der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Nahles setzt damit den Koalitionsvertrag um. Darin hatten Union und SPD regelmäßige Prüfungen der Unternehmen angekündigt, um die Künstlersozialkasse zu erhalten.

In dem Entwurf steht gleich am Anfang: Die kulturpolitische Bedeutung der Künstlersozialversicherung sei "überragend". Tatsächlich ist die KSK für viele Freiberufler mit künstlerischen Berufen überlebenswichtig, weil sie die Hälfte ihrer Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt. Das funktioniert auf Dauer aber nur, wenn genug Geld in den Topf dieser europaweit einmaligen Kasse fließt.

Für die Hälfte des Budgets kommen die Mitglieder mit ihren Beiträgen auf. 20 Prozent stammen vom Bund, also letztlich vom Steuerzahler. Weitere 30 Prozent müssen die Unternehmen über die Abgabe beisteuern. Zuständig für die Kontrollen ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Die waren vorübergehend allerdings so lasch, dass die Prüfungen "zwischenzeitlich kaum noch Einnahmen" brachten, wie in dem Entwurf angemerkt wird. Die DRV sperrte sich jedoch wie die Wirtschaftsverbände gegen schärfere Kontrollen, die schon die Vorgängerin von Nahles, Ursula von der Leyen (CDU), durchsetzen wollte.

Streit um die möglichen Kosten

Mit dem Entwurf gibt es nun einen Kompromiss, mit dem beide Seiten leben können. Demnach muss die Rentenversicherung von 2015 an alle Unternehmen, die schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Bei Firmen mit weniger Mitarbeitern soll die DRV 40 Prozent in dem Vier-Jahres-Rhythmus prüfen, so "dass der durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre beträgt". Es wird eine Bagatellgrenze von 450 Euro im Jahr eingeführt, bis zu der an selbständige Künstler oder Publizisten erteilte Aufträge abgabefrei bleiben sollen. Außerdem erhält die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht.

Auch der Zahlenstreit mit der Rentenversicherung scheint nun beigelegt zu sein: Die DRV behauptete, die zusätzlichen Kontrollen kosteten 50 Millionen Euro jährlich, der Aufwand sei damit größer als der Nutzen. Das Arbeitsministerium sprach dagegen von Zusatzkosten in Höhe von fünf Millionen Euro. In dem Entwurf kalkuliert das Ministerium nun mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 12,3 Millionen Euro - bei Zusatzeinnahmen von 32 Millionen Euro. Fachleute des Ministeriums hatten 2013 damit gerechnet, dass durch regelmäßigere Kontrollen 50 Millionen Euro zusätzlich in die KSK fließen. Das zeigt, wie selbst Experten hier im Nebel stochern.

Sicher ist: Das Arbeitsministerium will seinen Entwurf noch in dieser Woche an die anderen Ressorts schicken. Am 30. April soll das geplante neue Gesetz bereits das Kabinett passieren und noch vor der Sommerpause den Bundestag. Klappt alles wie geplant, können sich die ehrlichen Arbeitgeber freuen: Ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes lässt sich so 2015 wohl verhindern.

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