Bundesarbeitsgericht:Urteil weitet Kündigungsschutz aus

Wenn es um die Zahl der Angestellten in einem Betrieb geht, sollen auch Leiharbeiter mitzählen, sagt das Bundesarbeitsgericht. Die Folge: In kleinen Betrieben wären die Arbeitnehmer besser vor Kündigungen geschützt. Für Arbeitgeber hat das erhebliche Folgen.

Daniela Kuhr, Berlin

Selbst ein Paukenschlag braucht manchmal eine Weile, bis er bemerkt wird. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Donnerstagabend verkündet hatten - dessen Bedeutung aber erst im Lauf des Freitags so richtig klar wurde.

Die wohl wichtigste Folge ist: Künftig dürften sehr viel mehr Menschen als bislang vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt sein. "Für Arbeitgeber und für die Zeitarbeitsbranche aber bedeutet das Urteil einen schweren Schlag", sagt Alexius Leuchten, Arbeitsrechtsexperte bei der Kanzlei Beiten Burkhardt in München.

Die Richter hatten entschieden: Setzt ein kleiner Betrieb regelmäßig Leiharbeiter ein, kann dies zur Folge haben, dass für ihn plötzlich das strenge Kündigungsschutzgesetz gilt - das eigentlich erst bei Betrieben mit mehr als zehn Angestellten greift. Denn anders als bislang allgemein angenommen, müsse bei der Gesamtzahl der Beschäftigten die Zahl der Leiharbeiter mitgerechnet werden, teilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit (Aktenzeichen: 2 AZR 140/12).

Leiharbeiter wurden bislang nicht mitgezählt

"Das kommt völlig überraschend. Weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur gab es bislang Stimmen, die dieser Ansicht waren", sagt Leuchten. "Da Leiharbeiter ja nicht bei dem Betrieb angestellt sind, bei dem sie eingesetzt werden, sondern bei einer Zeitarbeitsfirma, wurden sie bislang nicht mitgezählt. "

Für Arbeitgeber hat das Urteil erhebliche Folgen: Denn während kleine Betriebe ihren Angestellten relativ einfach kündigen können, dürfen Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern das nur unter engen Voraussetzungen. "Wenn ein Betrieb also neun fest angestellte Mitarbeiter hat und regelmäßig zwei Leiharbeiter einsetzt, dann ging er bislang davon aus, dass er nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt", erklärt Leuchten. "Künftig aber können sich seine neun Mitarbeiter im Fall einer Kündigung auf die Schutzvorschriften berufen."

Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte: Das Urteil widerspreche dem Gesetzeswortlaut und belaste "besonders kleinere und mittlere Betriebe". Martina Perreng, Arbeitsrechtexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund, begrüßte dagegen, dass damit "der Umgehung des Kündigungsschutzes durch die dauerhafte Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ein Riegel vorgeschoben" werde. Bedauerlich sei jedoch, "dass immer wieder die Gerichte einschreiten müssen, um diese unfairen Praktiken zu beenden".

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