Kritik aus der Wirtschaft:Eichel stoppt Gesetz zur Managerhaftung

Angesichts der Attacken aus der Wirtschaft hat Finanzminister Eichel seinen umstrittenen Gesetzentwurf zur persönlichen Haftung von Managern vorerst zurückgezogen.

Von Ulrich Schäfer

Die Regierung will nun abwarten, welche Pläne die EU-Kommission in diesem Bereich verfolgt. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", hieß es am Dienstag in Kreisen des Finanzministeriums.

Kritik aus der Wirtschaft: In schwerem Fahrwasser: Hans Eichel musste zuletzt so manches Gesetz zurückziehen.

In schwerem Fahrwasser: Hans Eichel musste zuletzt so manches Gesetz zurückziehen.

(Foto: Foto: Reuters)

Die EU-Kommission hatte vor wenigen Wochen angekündigt, sich in zwei Richtlinien mit der Managerhaftung auseinander zu setzen.

Die offizielle Begründung

In Berlin wurde dies als offizielle Begründung für die Verschiebung der Gesetzespläne genannt. In Wirklichkeit ist Eichel vor allem am heftigen Widerstand von Verbänden und Unternehmen gescheitert.

Sowohl der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) als auch führende Manager hatten die Novelle zur Managerhaftung attackiert. Demnach sollten Manager künftig mit bis zu vier Brutto-Jahresgehältern - einschließlich aller Nebenleistungen wie Aktienoptionen - dafür haften, wenn sie falsche Angaben über die Situation des Unternehmens machen oder wichtige Informationen verschweigen.

"Völlig überzogen"

Der scheidende Siemens-Chef Heinrich von Pierer hatte die geplante Novelle als "völlig überzogen" kritisiert und von einem "Ablenkungsmanöver von den wirklichen Problemen des Landes" gesprochen. "Da wird doch unterstellt, die Manager belügen die Öffentlichkeit", fügte er hinzu.

Die Verbände hatten ihre Kritik zuletzt in einer internen Anhörung des Finanzministeriums geäußert. Aktionärsschützer hatten das so genannte Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz dagegen als wichtige Verbesserung des Anlegerschutzes begrüßt.

Noch kein Zeithorizont

Das Finanzministerium erklärte nun, es wolle weiterhin eine persönliche Haftung für Manager einführen. Der Gesetzentwurf solle gründlich überarbeitet werden. Gleichzeitig hieß es in Kreisen des Ministeriums, man könne für dieses Vorhaben noch keinen Zeithorizont nennen.

Eichel muss damit nach der gescheiterten Verlegung des Nationalfeiertags erneut ein wichtiges Vorhaben zurück ziehen. Der Finanzminister wollte die Managerhaftung ursprünglich auf zwei Jahresgehälter begrenzen, Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast (Grüne) setzte jedoch eine doppelt so hohe Zahl durch.

BDI überrascht

Der BDI zeigte sich von dem plötzlichen Stopp des Gesetzes überrascht, sprach aber von einer "richtigen Entscheidung". BDI-Rechtsexperte Jan Wulfetange erklärte: "Damit ist die Sache aber noch nicht dauerhaft vom Tisch."

Das Finanzministerium bekräftigte unterdessen, dass es trotz des Widerstands der Länder möglichst bald eine einheitliche Börsenaufsicht in Deutschland schaffen will.

Diese Kontrollbehörde solle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt werden. Es sei "zwingend geboten, den aufsichtsrechtlichen Flickenteppich zu beseitigen", hieß es im Ministerium.

Derzeit ist die Aufsicht teils in den Händen des Bundes, teils in den Händen der Länder. Die Regierung sieht dies als Wettbewerbsnachteil in Europa an. Vorgaben der EU-Kommission verlangen, die Aufsicht bis 2011 zu zentralisieren.

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