Von Von Sebastian Jost

Bei ungewöhnlich hohen Beträgen oder bei Abbuchungen im Minutentakt, womöglich noch an entfernten Orten, schlägt das Überwachungssystem Alarm. Wie Banken über die Kreditkarten-Geschäfte ihrer Kunden wachen.

Die Münchner Diba-Kundin fragt sich, bei wie vielen Online-Shops sie inzwischen auf der schwarzen Liste steht.

Wer ungewöhnlich hohe Summen per Kreditkarte bezahlt, gerät ins Visier des Überwachungssystems der Banken. (© Foto: dpa)

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Mehrfach hatte sie versucht, mit ihrer Visa-Karte bei Internet-Shops einzukaufen, auch bei ausländischen Anbietern. Die georderten Waren wurden jedoch nie geliefert.

Erst als einer der Online-Anbieter Rücksprache hielt, wurde ihr klar warum: Die Kreditkarte sei nicht gültig, hieß es da, daher könne auch nicht geliefert werden.

Irritiert wandte sich die Frau an ihre Bank, die die Karte ausgegeben hatte. Denn bislang hatte es nie Probleme gegeben; an Bankautomaten und beim Bezahlen in Geschäften wurde die Karte stets anstandslos akzeptiert.

Für Online-Einkäufe gesperrt

Auf Anfrage präsentierte das Kreditinstitut folgende Erklärung: Visa-Karten mit der Nummern-Kombination "0092" seien grundsätzlich für Internet-Einkäufe nicht mehr zugelassen. Betrüger hätten mit den entsprechenden Karten ihr Unwesen getrieben, deshalb seien sie nun gesperrt, so die Bank.

Sperrungen von Kreditkarten für das Internet sind nach Branchenangaben durchaus üblich. Gesperrt werden in der Regel allerdings nur einzelne Karten. Ganze Nummernkreise, wie im Falle der Diba, koppeln die Kontrolleure nur bei Betrug im großen Stil ab - wenn etwa eine Fälscherwerkstatt auffliegt.

Kreditkartengesellschaften und Banken schauen ihren Kunden bei jedem Karteneinkauf über die Schulter. Kommen ihnen Umsätze verdächtig vor, schlagen sie Alarm.

"Das ist grundsätzlich sinnvoll", sagt Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn mit einer geklauten Kartennummer könnten Betrüger im Internet binnen Sekunden ein Konto plündern.

Wer haftet, der kontrolliert

Wenn sich Banken und Kreditkartengesellschaften dagegen wehren, schützen sie aber vor allem sich selbst. Denn solange der Kunde nicht nachweislich selbst für dubiose Geschäfte verantwortlich ist, muss die Firma, die die Karte ausgegeben hat, den Schaden begleichen.

Es gilt das Prinzip: Wer haftet, der kontrolliert. Bei den klassischen Kreditkarten nach US-Vorbild ist das die Kartengesellschaft, zum Beispiel American Express. Die deutschen Marktführer Visa und Mastercard haben dagegen ein anderes Modell: Hier haftet die Bank, die die Karte ausgibt.

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