Krankenversicherung:Rentner können leichter in gesetzliche Krankenkasse zurück

Eine Frau laeuft mit einem Hund entlang eines Gehweges in Berlin 11 08 2016 Berlin Deutschland PUB

Rentner können seit Neuestem bei der Krankenkasse mitunter viel Geld sparen.

(Foto: imago/photothek)
  • Die Kosten für eine private Krankenversicherung können im Alter existenzgefährdend hoch sein.
  • Nun gibt es für manche Rentner einen Ausweg aus der Kostenfalle.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Für einige Rentner ist die private Krankenversicherung (PKV) zur Falle geworden. Sie waren zum Beispiel einmal selbständig, haben nicht genug vorgesorgt und deshalb ein mageres Alterseinkommen, müssen aber immer höhere Beiträge als Privatversicherte zahlen. "Für manche ist das eine Existenzfrage geworden", sagt Marina Herbrich, Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater. Doch nun gibt es zumindest für diejenigen mit Kindern einen neuen Ausweg aus der Falle.

Seit diesem Dienstag können privat krankenversicherte Ruheständler leichter in die gesetzliche Pflichtversicherung für Rentner zurückkommen. Auch für freiwillig gesetzliche krankenversicherte Ruheständler sind die Hürden für einen Wechsel niedriger geworden. In beiden Fällen lässt sich dadurch eine Menge Geld sparen, weil die Beiträge für die Krankenkasse so deutlich geringer ausfallen können. Es kann dabei um mehrere Hundert Euro im Monat gehen.

Entscheidend für die Gesetzesänderung, die die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung neu regelt, ist dieser Satz: "Auf die ... erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet."

Vorversicherungszeit entscheidet

Ob man zur Gruppe der pflichtversicherten Rentner gehört, hängt von der Vorversicherungszeit ab: Pflichtversichert sind Rentner nur dann, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Für diese 9/10-Regelung lassen sich nun die Kinderzeiten nutzen. "Wer unter den hohen Prämien für die PKV leidet und Kinder hat, sollte prüfen lassen, ob ein Wechsel möglich ist. Je mehr Kinder, desto besser die Chancen", sagt Rentenexpertin Herbrich. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Wechselwillige Kinder selbst erzogen hat.

Ein Wechsel ist aber nicht immer vorteilhaft. "Wer Betriebsrenten bezieht, wird von den gesetzlichen Krankenkassen richtig geschröpft, weil auf diese Einkünfte der volle Krankenkassenbeitrag fällig ist. Das ist bei Privatversicherten nicht der Fall", sagt Rentenexpertin Herbrich. Das Ganze müsse deshalb gut durchkalkuliert sein. In jedem Fall müssten Wechselwillige selbst aktiv werden und einen Antrag an die Krankenkasse stellen, rät der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am einfachsten sei dies bei der Kasse, bei der man zuletzt versichert war.

Derzeit dürften knapp 800 000 Rentner privat versichert sein (ohne Pensionäre mit Beamtenstatus). 16,5 Millionen sind als Rentner in der GKV pflichtversichert.

Auch für freiwillig Versicherte kann Wechsel lohnen

Hinzu kommen gut 500 000 freiwillig gesetzlich krankenversicherte Ruheständler. Diese waren zuletzt in der GKV, obwohl sie aufgrund ihres höheren Einkommens zu Privatpatienten hätten werden können. Sie erfüllen aber nicht die Vorversicherungszeit. "Auch für diese kann sich ein Wechsel zu den Pflichtversicherten lohnen", sagt Herbrich. Denn Pflichtversicherte müssen auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge keine Beiträge zahlen, freiwillig gesetzliche krankenversicherte Rentner dagegen schon. Diese müssen jährlich per Selbstauskunft angeben, ob solche Einnahmen vorliegen.

Der dritte Weg zum Wechsel führt über freiwillige Rentenbeiträge. In die Pflichtversicherung der Rentner kommt nur, wer auch eine gesetzliche Rente bezieht. Bei manchen Ärzten, Anwälten oder Apothekern, die ihre eigenen berufsständischen Versorgungswerke haben, ist dies nicht der Fall.

Während ihrer Ausbildung haben sie aber oft in die Rentenkasse eingezahlt, ohne auf die fünf Jahre zu kommen, die für einen Rentenbezug nötig sind. Mit freiwilligen Einzahlungen lassen sich die fünf Jahre erreichen. Ist zugleich die nötige Vorversicherungszeit erfüllt, steht dem Wechsel nichts im Weg

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