Krankenkassen:Bundesregierung verweigert Ermäßigung bei Betriebsrenten

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Seit 2004 wird auf Betriebsrenten der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Regierung will daran nicht rütteln.

(Foto: Jan Woitas / dpa)

Viele Versicherte hatten auf ermäßigte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehofft. Doch die Regierung lehnt das ab.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Wenn Bürger Bundestagsabgeordneten Briefe schreiben, haben sie Lieblingsthemen. Ganz oben auf der Favoritenliste dürfte ein Ärgernis stehen, bei dem es für viele Rentner um eine Menge Geld geht: Seit 2004 müssen gesetzlich Krankenversicherte auf ihre Betriebsrente den vollen Beitragssatz für ihre Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Von zum Beispiel 300 Euro Betriebsrente im Monat gehen dafür dann schon mal fast 55 Euro weg. Wird eine Direktversicherung von mehreren Zehntausend Euro ausgezahlt, sind sogar ein paar Tausend Euro für die Krankenkasse abzuzwacken.

Hunderttausende Betriebsrentner haben sich in den vergangenen zwölf Jahren darüber aufgeregt. Tausende Protestbriefe gingen nach Berlin. Petitionen wurden eingereicht, Initiativen gegründet, ohne dass sich etwas änderte. Nun gab es noch eine vage Hoffnung. Die Bundesregierung hätte bei der geplanten Reform der betrieblichen Altersvorsorge die sogenannte Doppelverbeitragung streichen können. Doch daraus wird endgültig nichts mehr.

In einer neuen Stellungnahme der Ministerien für Arbeit und für Finanzen heißt es eindeutig: "Die Bundesregierung lehnt weitere Änderungen bei der Verbeitragung von betrieblicher Altersvorsorge zur Krankenversicherung ab." Diese sei "ein unverzichtbarer Bestandteil für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung". Die Regierung weist darauf hin, dass durch diese Beitragseinnahmen die gesetzlichen Krankenversicherer jährlich 5,3 Milliarden Euro einnähmen. Müssten Betriebsrentner - so wie dies vor 2004 war - nur den halben Beitrag zahlen, führe dies "zu Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von jährlich rund zweieinhalb Milliarden Euro, die über einen deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge für alle Mitglieder refinanziert werden müssten."

Die Bundesregierung ließ sich wohl wegen der hohen Kosten nicht überzeugen

Außerdem argumentiert die Bundesregierung mit der "Generationengerechtigkeit" innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese fördere bereits die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung. Dabei können Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohns in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung stecken. Diese Zahlungen bleiben dann sozialversicherungsfrei, weshalb den Krankenkassen Einnahmen entgehen. Die GKV leiste dadurch bereits "einen erheblichen finanziellen Beitrag zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge", argumentiert die Regierung.

Sie reagierte damit auf eine Anregung des Bundesrats. Die Länderkammer hatte in einer Stellungnahme zu dem Gesetz darauf hingewiesen, dass die volle Beitragspflicht auf Betriebsrenten anfällt, "unabhängig davon, wer die Betriebsrente in der Ansparphase finanziert hat". Daher sei besonders die volle Beitragspflicht für Betriebsrenten "problematisch", die allein der Arbeitnehmer finanziert hat.

Es gebe "große Unzufriedenheit der betroffenen Betriebsrentner bezüglich der vollen Beitragspflicht zur Krankenversicherung in der Rentenphase", stellt der Bundesrat fest. Diese werde auch nicht beseitigt, wenn Arbeitgeber zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei der Umwandlung von Lohn in eine spätere Betriebsrente sparen, in die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers stecken müssen. Die Bundesregierung ließ sich davon jedoch nicht überzeugen - wohl auch, weil unklar ist, woher die 2,5 Milliarden Euro kommen sollen, die dann den Krankenkassen fehlen. So wird es wohl bald neue Protestbriefe geben.

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