Kraftfahrtbundesamt:Nicht zuständig

Ja, viele Dieselautos verpesten die Luft stärker, als die Hersteller das in der Vergangenheit zugegeben haben. Findet auch das Kraftfahrtbundesamt. Aber ein Verkaufsverbot für die Dieselstinker? Dafür sei man nicht zuständig.

Von Michael Bauchmüller

Angenommen, ein Bauer verkauft Bio-Eier von angeblich glücklichen Hennen am eigenen Hof. Und weiter angenommen, der Amtsveterinär kommt zu Besuch. Er findet die Hennen im Käfig und Futter, das wegen schädlicher Nebenwirkungen verboten ist. Was er von Amts wegen wohl machen würde?

Garantiert nicht nichts, findet der Umweltverband BUND. Unlängst stellte er beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Antrag, den Verkauf neuer Dieselfahrzeuge zu verbieten, die nachweislich die Grenzwerte für Stickoxid überschreiten. Schließlich hatte das Flensburger Bundesamt solche Überschreitungen bei seiner "Felduntersuchung von Dieselfahrzeugen" selbst festgestellt. "Seit diesen Messungen ist klar, dass es einen illegalen Zustand gibt", sagt die Berliner Umweltjuristin Cornelia Ziehm, die den Verbotsantrag im Auftrag des BUND gestellt hatte. "Und so einen illegalen Zustand muss die Behörde abstellen."

Von wegen. Diese Woche hat das Amt den Antrag der Umweltschützer abgelehnt, "mangels Rechtsgrundlage". Es ist eine bemerkenswerte Ablehnung, denn die Überschreitungen an sich bestreitet das Amt nicht. Das ist etwa so, als würde der Amtsveterinär gar nicht bestreiten, giftiges Futter vorgefunden zu haben. Er erklärt sich nur für unzuständig.

So auch das Kraftfahrt-Bundesamt. Ja, es habe das Recht, den Verkauf von Fahrzeugen zu verbieten - wenn sie die "Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden". Auch spreche im Grunde nichts dagegen, dies auch auf Fälle von Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen auszuweiten. Nur lasse sich aus den Gesetzen "nicht schlüssig und ohne jegliche Zweifel" ableiten, dass so ein Verkaufsverbot Sache des Bundesamtes ist. Na dann. Der Veterinär geht vom Hof und lässt die Eier Eier sein.

Der Umweltverband will das nicht auf sich sitzen lassen. Mittlerweile hat er Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Nach europäischem wie deutschem Recht müsse das KBA, das ja auch die Genehmigungen für Fahrzeugtypen erteilt, derartige Verkaufsverbote verhängen, wenn Umwelt-Grenzwerte gerissen werden. "Eigentlich unglaublich, dass die Frage der Zuständigkeiten immer noch nicht geklärt ist", sagt Arne Fellermann, Verkehrsexperte beim BUND. "Aber die Grauzone ist vom Bundesverkehrsminister so gewollt." In der Grauzone darf derweil weiter verkauft werden. Grenzwerte hin oder her.

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