Kostenstreit um Offshore-Windparks:Ruhe nach dem Sturm

Ein Kompromiss beendet den heftigen Streit: Die Bundesregierung einigt sich darauf, Netzbetreibern Risiken beim Anschluss von Windparks auf See abzunehmen. Auch die einzelnen Stromkunden werden im Vergleich mit dem bisherigen Entwurf entlastet. Verbraucherschützer bleiben trotzdem skeptisch.

Michael Bauchmüller

Im Streit um neue Haftungsregeln für Windparks zur See zeichnet sich eine Einigung ab. Nach stundenlangen Beratungen hätten sich die beteiligten Ressorts auf eine Kompromisslinie verständigt, hieß es am Donnerstag in Regierungskreisen. Einer Einigung bei der Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch stehe nicht mehr viel im Wege. Das neue Gesetz soll die Risiken beim Anschluss von Windparks verringern: Netzbetreiber und Investoren, die für Milliarden Euro Seekabel ins Meer verlegen, sollen dazu von einem Teil der Haftung freigestellt werden.

Bundesumweltminister Altmaier auf Sommerreise

Bisher war das Risiko schwer kalkulierbar, jetzt scheint der Weg frei. Die Bundesregierung einigt sich auch einen Kompromiss, um Netzbetreibern Risiken beim Anschluss von Offshore-Windparks abzunehmen.

(Foto: dapd)

Dies betrifft Fälle, in denen ein Windpark nur deshalb kein Geld verdienen kann, weil das Netz nicht rechtzeitig fertig oder weil es langwierig gewartet wird. Normalerweise müsste ein Netzbetreiber für diesen Schaden haften. Wegen der vielen Unwägbarkeiten rund um neue Leitungen ist dieses Risiko allerdings schwer kalkulierbar - weshalb sich bisher kaum privates Kapital für die dringend nötigen Leitungen fand. Eine Umlage, finanziert von den Stromverbrauchern, soll dieses Problem lösen: Die Netzbetreiber könnten so den größten Teil ihrer Haftung weiterreichen.

Doch Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) legte ein Veto ein. Im Interesse der Verbraucher sei das Gesetz "nicht hinnehmbar", schrieben ihre Beamten: zu ungerecht die Aufteilung der Lasten, zu unklar deren Ausmaß, zu wenig Anreiz für Netzbetreiber, sich zu sputen. Die Verabschiedung des Gesetzes, auf das vor allem Investoren in Norddeutschland sehnlich warten, schien plötzlich unmöglich zu sein.

Offenbar hat Aigner mit dem Veto noch einiges erreichen können. So wird der Kreis derjenigen, die die Umlage finanzieren sollen, kräftig ausgeweitet. Sollten bisher Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden in den Genuss einer Ermäßigung kommen, wird diese nun erst für Betriebe gewährt, die mehr als eine Million Kilowattstunden verbrauchen. Konkret heißt das: Wer weniger als eine Million Kilowattstunden verbraucht, zahlt bis zu 0,25 Cent je Kilowattstunde an Haftungsumlage.

Vertrag zu Lasten Dritter?

Für einen Durchschnittshaushalt mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch macht das im Monat 70 Cent Mehrkosten aus - maximal. Firmen mit hohem Energieverbrauch zahlen dagegen für alles, was eine Million Kilowattstunden übersteigt, nur 0,05 Cent Umlage. Weil sich nun mehr Firmen an der Umlage beteiligen müssen, kommen auch größere Summen zusammen. Damit könnte die Umlage niedriger ausfallen, denn sie orientiert sich an den tatsächlichen Kosten der Haftung.

Reichen die 0,25 Cent jedoch nicht, wird die Umlage solange erhoben, bis alle Außenstände beglichen sind. Im ersten Jahr wird nach Angaben aus Regierungskreisen mit Kosten von rund einer Milliarde Euro gerechnet. Diese ließen sich binnen eines Jahres bei den Stromkunden einsammeln.

Zudem müssen die Netzbetreiber dem Kompromiss zufolge einen größeren Anteil als bisher geplant selbst schultern. Auch müssen sie jeden Schaden öffentlich dokumentieren und von Experten begutachten lassen. "Wir sind damit nun einen entscheidenden Schritt weiter", hieß es in Verhandlungskreisen.

Verbraucherschützer bleiben jedoch skeptisch. Gerd Billen, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, warnte in einem Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) davor, das Gesetz in dieser Form in Kraft treten zu lassen. Die Regelungen zum Verschulden seien zu unklar, mahnte er. "Verbraucher sollen haften, obwohl sie keine Einflussmöglichkeiten auf Schadensabwendung oder -minderung haben." Dies wirke wie ein Vertrag zu Lasten Dritter.

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