Kosten für Telefon-Hotlines:Kunden-Hotlines dürfen nicht teurer sein als Festnetz-Tarife

Dienstleister sind Job-Motor im Norden

Mitarbeiterin in einem Callcenter.

(Foto: dpa)
  • Kunden-Hotlines dürfen nicht teurer sein als entsprechende Festnetz- oder Handytarife, urteilt der EuGH.
  • Eine EU-Richtlinie legte bereits fest, dass solche Hotlines nicht den "Grundtarif" übersteigen dürfen. Bislang war dieser Tarif allerdings nicht definiert.

Service-Rufnummern dürfen für Kunden, die einen Vertrag geschlossen haben, nicht teurer sein als gewöhnliche Festnetz- oder Handytarife. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Im konkreten Fall ging es um die Hotline des Internet-Elektrohändlers Comtech. Dieser hatte eine 0180er-Nummer geschaltet, bei der Anrufer 14 Cent pro Minute (Festnetz) beziehungsweise 42 Cent pro Minute (Mobilfunk) zahlen mussten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte Comtech deshalb vor dem Landgericht Stuttgart verklagt. Der Vorwurf: Comtech habe mit seiner Hotline eine "unlautere geschäftliche Handlung" begangen und damit gegen eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 verstoßen.

Die entsprechende EU-Richtlinie sieht in der Tat schon länger vor, dass Kunden für eine Hotline nicht mehr als den "Grundtarif" zahlen müssen - vorausgesetzt, dass sie bereits einen Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen geschlossen haben. Die Richtlinie definierte allerdings nicht, was unter dem Begriff "Grundtarif" zu verstehen ist. Das Stuttgarter Gericht wollte dies nun vom EuGH geklärt haben.

Ob die Hotline Gewinn erzielt, sei unerheblich, urteilten die Richter

Nach Ansicht des Gerichts entspricht der "Grundtarif" im normalen Sprachgebrauch den Kosten eines gewöhnlichen Anrufs. Die Kosten für die Hotline dürften daher die Kosten eines "Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen". Die Richtlinie habe den Zweck, Verbraucher zu schützen und sei deshalb so auszulegen. Würde der Anbieter höhere Preise verlangen dürfen, könnte dies Kunden davon abhalten, Informationen zu ihrem Vertrag einzuholen oder Rechte wie Gewährleistung oder Widerruf in Anspruch zu nehmen.

Comtech, das von der Klage betroffene Unternehmen, verteidigte vor der Urteilsverkündung seine Praxis auf eigenwillige Weise. Die Nummer, die mit den Ziffern 01805 beginnt, sei ein "Gag" gewesen, teilte deren Anwalt Walter Stillner mit. Die Nummer nach der Vorwahl ergab sich demnach automatisch, wenn man das Wort Comtech über die Buchstaben auf den Tasten des Telefons eingab. Der Anwalt betonte außerdem, dass Comtech mit der Hotline nie Gewinne generiert habe. Sie sei deshalb nach deutschem Recht zulässig.

Auch diese Argumentation kassierten die Richter. Solange die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs nicht überschritten werden, sei es "unerheblich", ob mit der Hotline Gewinn erzielt werde. Comtech muss nach dem Urteil allerdings nichts umstellen: Inzwischen ist die Servicenummer des Unternehmens wieder über die normale Ortsvorwahl erreichbar.

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