Ein Kommentar von Hans Leyendecker

Es gibt keinen Fußbreit Boden im weltumspannenden Reich der Wirtschaft, den man sorglos betreten könnte. In vielen Bereichen wird kriminell der Vorteil gesucht. Dennoch werden die Prozessbeteiligten im Verfahren gegen die früheren VW-Mitarbeiter Klaus Volkert und Klaus-Joachim Gebauer auf Neuland stoßen.

Zu klären wird beispielsweise sein, ob ein Betriebsratschef, der die Interessen des Vorstandes vertritt und deshalb mit Barem und heißen Nächten belohnt wird, dem Unternehmen Schaden zugefügt hat.

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Oder ist der Konzern am Ende Nutznießer, wenn es dem Arbeiterführer gelingt, die temperamentvollen Gewerkschafts-Kollegen in Spanien oder Südamerika zu besänftigen? Wann rechnet sich der Aufwand für einen solchen Kollegen in der Bilanz?

Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz, der von Volkert zu seiner Großzügigkeit angestiftet worden sein soll, hat bei seiner Einlassung 2006 den Staatsanwälten ein Merkblatt über das ,,gestaltungsorientierte Verständnis von Mitbestimmung'' des Gesamtbetriebsrats von VW übergeben, aber leider hat er im Prozess keine Ausführungen zum Thema gemacht.

So unergiebig für die Öffentlichkeit das Hartz-Verfahren war, so spannend kann der Volkert/Gebauer-Prozess werden: Es wird einen Blick ins Milieu mit den entsprechenden Damen und Herren erlauben auch hinter die Kulissen eines Weltkonzerns.

Auf der Zeugenliste, die 41 Namen umfasst, stehen die früheren Vorstandsvorsitzenden Ferdinand Piëch und Bernd Pischetsrieder, sowie Hartz, dessen Urteil rechtskräftig ist und der deshalb als Zeuge erscheinen muss. Anders als in seinem Fall wird es in diesem keine Verständigung geben, sondern Zoff im Gerichtssaal. Solcher Streit kann für alle Beteiligten lehrreich sein.

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(SZ vom 5.3.2007)