Von Von Marc Beise

Der Europäische Gerichtshof ist dabei, die Finanzminister der EU in ihre Schranken zu weisen.

Den Namen darf man sich merken: Miguel Poiars Maduro heißt der portugiesische Generalanwalt, der jetzt den Europarichtern in Luxemburg in einem brisanten Verfahren einen vorzüglichen Schlussantrag vorgelegt hat - vergleichsweise klar in der Sprache, logisch im Aufbau und abgewogen in der Sache.

Domenico Siniscalco, Gordon Brown, Hans Eichel

In die Schranken verwiesen? Italiens Finanzminister Domenico Siniscalco Großbritanniens Schatzkanzler Gordon Brown und Bundesfinanzminister Hans Eichel. (© Foto: dpa)

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Das Urteil in der Rechtssache "Marks & Spencer" kommt zwar erst in einigen Monaten, doch folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in vier von fünf Fällen den Schlussanträgen seiner Generalanwälte.

Vorbild Bundesverfassungsgericht?

Maduro stand unter einem erheblichen Druck der Politik, und er ist damit souverän umgegangen. Für den Fall, dass der EuGH grenzüberschreitend tätigen Konzernen (im konkreten Fall der britischen Warenhaus-Kette) die Möglichkeit eröffnen würde, ihre in einem anderen Land erlittenen Verluste im Heimatland steuerlich geltend zu machen, drohten ungeheure Steuerausfälle, hatten die Finanzminister gewarnt.

Deutschlands Hans Eichel hatte im Bundestag bereits geunkt: "Dann ist der Staat pleite." Maduro weist das Argument der Kompetenzüberschreitung in seinem Plädoyer knapp, aber entschieden zurück - zu Recht: Die Verringerung von Steuereinnahmen und damit Haushaltsprobleme des Staates können keine Rechtfertigung sein für rechtswidriges Verhalten.

Gleiches gilt auch für die Frage, ob der EuGH nur für die Zukunft entscheiden darf, wie dies die Regierungsvertreter gefordert hatten. Dem EuGH wird gerne das deutsche Bundesverfassungsgericht als lobendes Vorbild empfohlen. Karlsruhe tadelt verfassungswidriges Verhalten des Gesetzgebers bei Bedarf zwar scharf, gewährt der Politik aber meist eine Frist zur Änderung der Rechtslage.

Dies sei Ausdruck des Respekts vor dem Gesetzgeber, heißt es. Umgekehrt jedoch lässt es der Gesetzgeber (parteiübergreifend) häufig genug am nötigen Respekt gegenüber dem höchsten Gericht fehlen, indem er nämlich die Fristen verstreichen lässt und partout keine Neuregelung beschließt.

Maduro liegt richtig

Erst recht auf europäischer Ebene mit ihren zeitraubenden Abstimmungsprozessen und 25 selbstbewussten und teilweise ziemlich EU-kritischen nationalen Gesetzgebern wären der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet, wenn der EuGH sich selbst versagen würde, für falsch erkannte Regeln auch als von Anfang an falsch zu behandeln. Generalanwalt Maduro hat deshalb zu Recht auf eine zeitliche Begrenzung verzichtet.

Auch in der Sache liegt der Portugiese richtig. In einer EU der offenen Grenzen kann es nicht sein, dass Staaten grenzüberschreitende Steuermaßnahmen (wie das Verrechnen von Verlusten in einem Land mit Gewinnen in einem anderen) grundsätzlich verhindern.

Zugleich aber hat Maduro vernünftigerweise auch Regeln aufgestellt, nach denen diese Verrechnung geschehen kann. Sie stellen sicher, dass es zu einem Staatsruin, wie ihn Eichel und andere an die Wand gemalt haben, auch nach einem konzernfreundlichen Urteil nicht kommen wird.

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(SZ vom 08.04.2005)