Von Antje Schweitzer

Vermögenswirksame Leistungen: Mit dem Geldgeschenk des Chefs kann der Arbeitnehmer in einen Bausparvertrag investieren

Hätten Sie's gewusst? "Vermögenswirksame Leistungen" gibt es schon seit Anfang der 60-er Jahre. Damals wurden ihre rechtlichen Grundlagen in das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eingebettet. Trotz wiederholter Änderungen ist sein Kern bis heute derselbe geblieben: Mit tatkräftiger Finanzhilfevom Chef sollen Arbeitnehmer Vermögen bilden können. Gleichsam zur Belohnung gibt es vom Staat noch was obendrauf, die Arbeitnehmer-Sparzulage.

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Gleichwohl hat der Staat von Beginn an nur den rechtlichen Rahmen vorgegeben. Ob überhaupt und, falls ja, wie viel Vermögenswirksame Leistungen (VL) Arbeitnehmer von ihren Chefs bekommen, regeln seit jeher die Tarifparteien - Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.

In all den Jahren sind nur noch zwei Investmentformen übrig geblieben, in die der VL-Sparer das Geldgeschenk seines Chefs investieren kann und bei denen zugleich Anspruch auf staatliche Förderung besteht - das Bausparen und so genannte unternehmerische Beteiligungen, hauptsächlich Aktienfonds. Die enormen Subventionen des Staates, neben der Arbeitnehmer-Sparzulage für die Vermögenswirksamen Leistungen auch die Wohnungsbauprämie, sindwohlmit diewichtigste Ursache dafür, dass Bausparen in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend konjunktur- und stimmungsunabhängig zu den beliebtesten Anlageformen in Deutschland zählte.

Das Bausparen wird über Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie doppelt gefördert. Allerdings müssen Arbeitnehmer dabei etwas mehr als nur die VL investieren. Wen das nicht stört und wer es sich finanziell leisten kann, dem winken mit recht wenig Eigenaufwand vergleichsweise hohe Renditen.

Die gesetzlichen Förderregeln fürs Bausparen im Überblick: Investiert man seine VL, überweist der Staat oft eben jene Arbeitnehmer-Sparzulage. Für den Sparfleiß gibt es jedes Jahr neun Prozent auf maximal 470 Euro Anlagebetrag, umgerechnet also 42,30 Euro. Folge: Zahlt der Arbeitgeber sehr hohe VL, kann ein Bausparer ganz ohne eigenes Geld, also nur mit den VL und der Arbeitnehmer-Sparzulage, während der siebenjährigen Vertragsdauer des VL-Sparens ein Kleinvermögen gleichsam zum Nulltarif bilden.

Die staatliche Förderung gibt es nur, wenn der VL-Sparer die Einkommensgrenzen einhält. So darf beiAlleinstehenden das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr höchstens 17 900 Euro betragen, bei Eheleuten, die gemeinsam mit dem Finanzamt abrechnen, maximal 35 800 Euro. Das Bruttoeinkommen darf allerdings deutlich höher liegen. Abhängig von der Kinderzahl bei Singles bis rund 24 000 Euro im Kalenderjahr, bei Eheleuten bis circa 64 000 Euro.

Wohnungsbauprämie winkt

Die staatliche Förderung kann optimiert werden, entweder mit einem weiteren Bausparvertrag oder mit eigenen Zusatzzahlungen, die den VL-Vertrag aufstocken. Dann winkt die Wohnungsbauprämie. Wichtig: Sofern die hier geltenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, haben auch jene Bausparer darauf Anspruch, die keine VL erhalten und deshalb den Sparvertrag ausschließlich mit eigenem Geld bestücken.

Die Wohnungsbauprämie stand schon häufiger auf der politischen Streichliste. Aber es gibt sie bis heute, wenn auch - seit Anfang vergangenen Jahres - leicht abgespeckt. Die Einzelheiten: Für eine Förder-Höchstsparrate von 512 Euro im Kalenderjahr bei Alleinstehenden und doppelt so viel bei Verheirateten gibt es 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie - umgerechnet 45,06 beziehungsweise 90,11 Euro. Allerdings müssen Bausparer einmal mehr die einschlägigen Einkommensgrenzen einhalten. So darf das steuerpflichtige Einkommen bei Singles im Kalenderjahr höchstens 25 600 Euro und bei Verheirateten maximal 51 200 Euro betragen. Erneut darf der Bruttoverdienst im Kalenderjahr spürbar höher sein, hauptsächlich abhängig von der Anzahl der Kinder. So haben bisweilen auch Alleinstehende mit einem Brutto-Einkommen von rund 32 000 Euro noch Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, Verheiratete mit rund 79 000 Euro im Kalenderjahr.

Wahrscheinlich steht die Wohnungsbauprämie ab dem kommenden Jahr wieder zur Disposition. Denn unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl dürfte der Subventionsabbau in Deutschland an Tempo gewinnen. Dann wären vor allem künftige Häuslebauer gebeutelt. Denn neben der Wohnungsbauprämie ist seit längerem auch die Eigenheimzulage streichgefährdet.

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(Süddeutsche Zeitung vom 27./28.08.2005)