Mehr als 1300 Schlecker-Mitarbeiter wollen klagen: Sie sind mit ihrer Entlassung nicht einverstanden. Da die Kündigungen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat ausgesprochen wurden, sind die Erfolgsaussichten nicht allzu groß - die Kläger müssen Schlecker "grobe Fehlerhaftigkeit" nachweisen. Vor Gericht haben nun die ersten ehemaligen Schlecker-Mitarbeiter eine Offerte von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz bekommen.
500 Euro als Abfindung bot eine Anwältin aus der Kanzlei des Insolvenzverwalters, bestätigte ein Gerichtssprecher. Sie habe das Angebot außerdem als "Leitfaden für alle Schlecker-Fälle" bezeichnet. Aber ein Sprecher von Geiwitz dementierte dies prompt: Alle weiteren Klagen seien Einzelfallentscheidungen, sagte er.
Schlecker hatte Ende März knapp 10.000 Mitarbeiter entlassen, viele klagen nun dagegen. Juristen halten eine pauschale Lösung für naheliegend: "Es macht natürlich Sinn, alle Kündigungsschutzverfahren über einen Kamm zu scheren", sagte ein Jurist, der die 500-Euro-Fälle kennt.
"Ich sehe nicht furchtbar viel Sinn in Kündigungsschutzklagen, vor allem wenn sie jetzt massenhaft erhoben würden", sagte vor kurzem der Verdi-Verhandlungsführer bei Schlecker, Bernhard Franke. Abfindungen nach dem Insolvenzrecht dürften im Schnitt nicht höher sein als zweieinhalb Monatsgehälter und dürfen nicht mehr als ein Drittel der Insolvenzmasse verbrauchen, erklärte er. Deshalb könne die Höhe der individuellen Abfindungen erst am Ende des Insolvenzverfahrens ermittelt werden.