Klage wegen Verbrauchertäuschung:Verdünnter Granatapfelsaft bringt Coca-Cola vor oberstes US-Gericht

Klage wegen Verbrauchertäuschung: 100 Prozent Granatapfelsaft stecken in diesem Granatapfelsaft: POM Wonderful hat Coca-Cola verklagt.

100 Prozent Granatapfelsaft stecken in diesem Granatapfelsaft: POM Wonderful hat Coca-Cola verklagt.

(Foto: AFP)

Granatapfel steht drauf, aber fast nur Traube und Apfel stecken drin: Coca-Cola verkauft einen Saft, der nur 0,5 Prozent der Früchte enthält, die auf dem Etikett beworben werden. Ein Konkurrent verklagt den Konzern wegen Verbrauchertäuschung.

Wie viel Granatapfelsaft muss in einem Granatapfelsaft-Getränk sein? Wegen dieser Frage steht der amerikanische Getränkeriese Coca-Cola seit Montag vor dem Obersten Gerichtshof der USA. Die Konkurrenzfirma Pom Wonderful, die reinen Granatapfelsaft verkauft, stört sich daran, dass ein Fruchtsaft der Coca-Cola-Marke Minute Maid "Granatapfel-Blaubeere" heißt - obwohl er nur zu 0,5 Prozent aus Säften der beiden Früchte besteht. 99,4 Prozent des Getränks entstammen Trauben und herkömmlichen Äpfeln.

Die Verbraucher würden irregeführt, und das auf Kosten von Pom Wonderful, erklärte der Anwalt der klagenden Firma. Das Minute-Maid-Produkt besteht vor allem aus Apfel- und Traubensaft. Ein früheres Verfahren vor einem Gericht im kalifornischen San Francisco hatte Coca-Cola gewonnen. Die Richter entschieden, dass die Bezeichnung des Saftes im Einklang mit den Vorschriften der US-Lebensmittelaufsicht FDA steht.

Vor dem Obersten Gericht berief sich Coca-Cola-Anwältin Kathleen Sullivan auf das vorherige Urteil und sagte, die FDA sei für die "nationale Einheitlichkeit" der Kennzeichnung von Lebensmitteln zuständig. Die obersten Richter ließen im Gegensatz dazu nun zu Prozessbeginn durchblicken, dass sie im Sinne von Pom Wonderful entscheiden könnten. Er frage sich, ob Coca-Cola der Ansicht sei, dass die "nationale Einheitlichkeit" der Kennzeichnung darin bestehe, "Verbraucher wie in diesem Fall zu täuschen", sagte Richter Anthony Kennedy.

Sein Kollege Samuel Alito wies darauf hin, dass Verbraucher das Getränk möglicherweise wegen der gesunden Wirkungen von Granatapfelsaft kauften. Sie wären wohl überrascht, wenn sie herausfänden, "dass weniger als die Hälfte von einem Prozent des Safts Granatapfelsaft ist", gab Alito zu bedenken. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird für Juni erwartet.

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