Veränderte Einkommensgrenzen sollen den Bundeshaushalt entlasten: Weniger Familien als bisher erhalten Erziehungsgeld — dafür gibt es länger Kindergeld.
Um Haushaltslöcher zu stopfen, entwickelt die Bundesregierung immer mehr Einfallsreichtum. Neben den großen Reformen sind es die "kleinen" Einsparmaßnahmen, die Bundesfinanzminister Hans Eichel im nächsten Jahr entlasten sollen.
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Dazu zählen auch Änderungen beim Erziehungsgeld. Die nach Politikermeinung so förderwürdigen Familien müssen sich seit Jahresbeginn 2004 auf Kürzungen einstellen.
Abgerundete Beträge
So wurde das Erziehungsgeld bisher entweder für 24 Monate in Höhe von 307 Euro oder in der "Budget-Variante" für zwölf Monate in Höhe von je 460 Euro gezahlt. Hier soll gespart werden: Die Beträge wurden "abgerundet": auf 300 beziehungsweise 450 Euro monatlich.
Nicht ganz so einfach zu durchschauen ist die Neugestaltung der Einkommensgrenzen, die den Bezug von Erziehungsgeld möglicherweise sogar ganz ausschließen kann. Bisher galt in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes für Eltern eine jährliche Einkommensgrenze von 51.130 Euro (pauschaliertes Nettoeinkommen). Alleinerziehende durften bis zu 38.350 Euro (ebenfalls pauschal errechnetes "Netto") verdienen, ohne um das Erziehungsgeld fürchten zu müssen.
Bei 30.000 Euro ist Schluss
Für Geburten seit dem 1. Januar 2004 sind diese Grenzen drastisch gesenkt worden. So darf das Jahreseinkommen der Eltern 30000 Euro nicht mehr übersteigen. Alleinerziehende dürfen nur noch 23000 Euro an Gehalt beziehen. Das höhere Erziehungsgeld (Budget-Variante) kann gewählt werden, wenn das Einkommen 22.500 Euro (Eltern) beziehungsweise 19500 Euro (Alleinerziehende) nicht übersteigt.
Vom siebten Lebensmonat des Kindes an wird dann wieder neu gerechnet. Das Erziehungsgeld wird Schritt für Schritt gekürzt, wenn das Einkommen die Grenze von 16500 Euro - bei Alleinerziehenden 13.500 Euro - überschritten hat. Bei einem Verdienst von 22.086 Euro ist bei Paaren dann komplett Schluss mit dem Kinderzuschuss - bei Alleinerziehenden bei 19.086 Euro. Die Grenzen gelten auch bei der Budget-Variante.
Die Einkommensgrenzen erhöhen sich allerdings noch um eine Zulage für jedes Kind. Kinder, die ab Januar 2004 geboren wurden, erhöhen die Einkommensgrenze um jeweils 3140 Euro - sowohl bei Paaren als auch bei Alleinerziehenden.
Damit nicht genug: Auch bei der Berechnung des pauschalierten Nettoeinkommens - also der Einkommensgrenze - wird an der Sparschraube gedreht. Um diese Grenze zu ermitteln wurde bisher bei Paaren das Bruttoeinkommen um einen pauschalen Abschlag von 27 Prozent verringert (bei Alleinerziehenden um 22 Prozent). Kommendes Jahr wird dieser Abschlag auf 24 Prozent (19 Prozent) gekürzt, was letztlich ein höheres anrechenbares "Netto" zur Folge hat.
Die Kürzungsarie
Ergebnis der Kürzungsarie: Bei gleichem Verdienst werden viele Familien, die nach bisherigem Recht noch Anspruch auf Erziehungsgeld haben, jetzt leer ausgehen oder mit einem "geschrumpften" Zuschuss auskommen müssen.
Für viele Eltern wieder Kindergeld: Für viele Eltern volljähriger Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, gibt es seit Januar 2004 wieder Kindergeld.
Das ist eine der erfreulichen Auswirkungen der nach- wie vorgezogenen Steuerreform 2004, die eine starke Erhöhung des Einkommensfreibetrages gebracht hat: von 7188 auf 7680 Euro im Jahr. Durch die Absenkung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1044 auf 920 Euro (bedeutsam für Auszubildende oder Studenten mit Nebenjobs) ist dieser Vorteil allerdings um etwa ein Viertel geschmälert worden.
Jahressumme entscheidend
Das heißt: Ein jobbender Student oder ein Auszubildender kann in diesem Jahr 7680 + 920 = 8600 Euro verdienen, ohne dass den Eltern das Kindergeld gestrichen wird. Beim Nachweis höherer Werbungskosten als 920 Euro im Jahr (etwa wegen einer weiten Fahrt zur Ausbildungsstelle) erhöht sich der Einkommensgrenzbetrag entsprechend.
Das Vertrackte daran: Die Einkommensgrenze wirkt nach wie vor wie ein Fallbeil. Ergibt das Einkommen eines volljährigen Kindes in einigen Monaten mehr als den auf den Monat entfallenden Freibetrag, so wirkt sich das auf das Kindergeld zwar nicht negativ aus. Steigt es aber über 8600 Euro im Jahr, dann wird das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückgefordert (es sei denn, es werden höhere Werbungskosten als 920 Euro nachgewiesen).
Ein Einkommen von nur einem Euro über dem Jahresgrenzbetrag führt zum Verlust von mindestens (12 x 154 =) 1848 Euro, bei Eltern mit vier Kindern sogar von (12 x 179 =) 2148 Euro.
Es lohnt also, das Einkommen des Nachwuchses im Jahresverlauf "im Auge zu behalten".
Die Liste der "Einkünfte und Bezüge", die das Kindergeld gefährden können, ist lang. Hier ein Auszug:
- Ausbildungsvergütungen - Fahrkostenzuschüsse des Arbeitgebers - "Netto" kassierte Bezüge (zum Beispiel aus einem 400-Euro-Job) - Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte (vom ersten Euro an) - Gesetzliche Renten und Unfallrenten - Arbeitslosengeld und -hilfe, Krankengeld, Mutterschaftsgeld - Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt - "Geld- und Sachbezüge" aus Wehr- oder Zivildienst - BAföG, soweit es als Zuschuss (nicht als Darlehen) gezahlt wird.
Nicht angerechnet werden Unterhaltsleistungen der Eltern, das Erziehungsgeld sowie das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung.
Besteht nur für einen Teil des Jahres Anspruch auf Kindergeld, zum Beispiel, weil ein Kind seine Ausbildung beendet, so kommt es nur auf das Einkommen in den Ausbildungsmonaten an. Der Lohn aus einem nachfolgenden Arbeitsverhältnis beeinträchtigt das Kindergeld also in der Regel nicht.
(SZ v. 28.1.2004)
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