Die Hoffnung vieler Bankkunden war groß, doch sie wurden entttäuscht: Die Frankfurter Sparkasse muss einen Lehman-Anleger nicht entschädigen.
Es war der bundesweit erste Prozess in der Causa Lehman. Tausende Bankkunden, die viel Geld mit Zertifikaten der kollabierten US-Investmentbank verloren hatten, schauten nach Frankfurt. Dort hatte ein 76 Jahre alter Mann gegen die Frankfurter Sparkasse geklagt, die ihm die Papiere verkauft hatte - und verlor.
Niederlage vor Gericht: Ein Rentner bekommt für seine wertlosen Lehman-Zertifikate keinen Schadenersatz von der Bank. (© Foto: AP)
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12.000 Euro wollte der Mann von der Bank erstattet bekommen. Diese Summe hatte er mit einer Inhaberschuldverschreibung von Lehman Brothers verloren. Ein Berater der Sparkasse hatte dem Gericht zufolge im Dezember 2006 dem Ehepaar geraten, Anteile an einem Aktienfonds zu verkaufen und das Geld als Index-Zertifikat anzulegen.
Kläger gehen in Berufung
Die Rentner kauften daraufhin ein Lehman-Zertifikat, das heute wertlos sein dürfte. Darauf hatten die Anwälte des Paares argumentiert, die Sparkasse habe die in solchen Dingen unerfahrenen Rentner nicht ausreichend auf mögliche Risiken des Zertifikats hingewiesen. Die Anleger hätten Geld sicher anlegen wollen und wären selbst nie auf die Idee gekommen, ein Zertifikat zu kaufen.
Die Richter des Landgerichts Frankfurt sahen das anders. Eine fehlerhafte Beratung sei nicht ersichtlich, so das Gericht. Somit muss die Sparkasse einem Zertifikatekäufer keinen Schadenersatz zahlen.
Die Kläger kündigten Revision an. Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung könnten noch Jahre vergehen.
(sueddeutsche.de/dpa/AP/tob/mel)
Linke-Vize-Chefin Wawzyniak
Zuzahlungen bei negativen Zahlen ,leisten müssen !
wird von mir noch irgendwo angelegt.
Das bissel gesparte und durch Finanzmakler angelegte ,...Futsch..
Vorsicht bei Anlagen wo die Anleger bei Wert Verlust mit beteiligt werden.
So was wird gern verschwiegen!
.......wer erwartet im Bananenstaat, in dem die Exekutive und Legislative vor den Finanzhaien auf den Knieen liegen, von einem Gericht, dass es gegen eine Bank entscheidet?
Im Zweifelsfalle gegen den einfachen Bürger - zieht ihm die Haut ab - das ist doch die staatliche Politik im Lande.
Dies ist mal wieder ein Punkt, aber ich wundere mich seit langem, welche Geschäftsgebahren hier einige Unternehmen, wie Telekommunikationsunternehmen, die Bahn und andere und auch Banken hinlegen.
Abgesehen davon, dass es selbverständlich sein sollte, einen Kunden über Vorteile und Nachteile und Risiken eines Produkts bzw. einer Dienstleistung aufzuklären, sollte auch die EInsicht vorhanden sein, dass jeder Kunde, auch jeder gekündigte Kunde, für mich noch immer ein Multiplikator ist. D.h., es kann Werbung für mich machen oder eben auch das Gegenteil. Von daher gilt auch der Grundsatz (zumindest bei mir), dass man sich beim Kunden für Fehler entschuldigt und sich Gedanken macht, wie man diesen Fehler wieder gutmachen kann. Und das, sobald der Fehler auffällt und nicht erst abwarten in der Hoffnung, der Kunde merkt es nicht.
Zu diesem Fall: auch, wenn eine Pleite von Lehman's 2006 als äußerst unwahrscheinlich galt, so hat jedes Zertifikat eben genau dieses Insolvenzrisiko des Emittenten. Also gehört es sich, den Kunden darauf hinzuweisen, dass es theoretisch möglich ist. Sollte das nicht geschehen oder sollte ich dran schuld sein, weil ich die Pleite als unmöglich bezeichnet habe, so sollte ich mich beim Kunden entschuldigen und den Schaden ersetzen, anstatt zu prozessieren.
Aber genau in diesem Punkt müssen viele Unternehmen in Deutschland was lernen.
der "bundesweit erste Prozess in der Causa Lehman" ist es übrigens nicht, auch wenn es von verschiedenen medien immer wieder aufs neue behauptet wird... siehe Landgericht Hamburg, Az. 319 O 125/08
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