Karstadt-Insolvenzverwalter Görg:Sieben auf einen Streich

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Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg muss auf sein gigantisches Millionen-Honorar warten. Mehrere Gläubiger machen ihm die Hölle heiß.

Stefan Weber

Mehr als zwei Monate nach Abschluss des Insolvenzverfahrens für den Warenhauskonzern Karstadt wartet Verwalter Klaus Hubert Görg noch immer auf sein Honorar. 32,31 Millionen Euro fordert er dafür, dass er das Unternehmen durch die Klippen der Insolvenz geführt und an den Investor Nicolas Berggruen verkauft hat. Wenn es schlecht läuft für Görg, 70, wird er sich bis zum Frühjahr 2011 gedulden müssen, ehe er eine - möglicherweise sogar reduzierte - Vergütung für seinen letzten und spektakulärsten Fall erhält.

Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg muss sich noch gedulden, bis er sein Honorar bekommt. (Foto: dpa)

Sieben von insgesamt fast 40.000 Gläubigern haben beim Amtsgericht Essen Beschwerde gegen Görgs Rechnung eingelegt. Sie halten seine Forderung für überzogen und sind der Meinung, dass der zuständige Rechtspfleger den Antrag nicht ausreichend geprüft hat. Bei genauer Betrachtung handelt es sich nur um einen Beschwerdeführer. Denn alle Widersacher gehören zur Macrander-Gruppe, einem Familienunternehmen aus Bocholt, das unter anderem als Großhändler für Geschenkartikel tätig ist.

Dieselbe Firma hatte im September Beschwerde gegen den Insolvenzplan von Karstadt eingelegt - "um auf Missstände hinzuweisen", wie Geschäftsführer Hamid Yazdtschi damals betonte. Görg dagegen vermutete andere Motive: "Um den Insolvenzverwalter in grob eigennütziger Weise zu Leistungen zu veranlassen, die rechtlich nicht zulässig sind und auf die der Beschwerdeführer keinen Anspruch hat." So hätten die Beschwerdeführer die volle Erstattung der Insolvenzforderung und die Entlassung aus dem Pensionssicherungsverein verlangt.

Seit Anfang Oktober liegt der Vergütungsantrag zur erneuten Prüfung auf dem Schreibtisch des Rechtspflegers. "Eine Entscheidung fällt in den nächsten Tagen", sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Die nächste Instanz wäre die Beschwerdekammer des Landgerichts Essen, die nach Einschätzung von Beobachtern mehrere Monate benötigen würde, um sich in den Fall einzuarbeiten. So lange müsste Görg auf sein Geld warten.

Allerdings hat seine Sozietät im Fall Karstadt schon einige Rechnungen geschrieben, die beglichen wurden. So hat er für sein Wirken in der Phase der vorläufigen Insolvenz des Warenhausunternehmens im Sommer 2009 gut sechs Millionen Euro erhalten. Aus Unterlagen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, geht auch hervor, dass Görg die eigene Kanzlei im Zusammenhang mit dem Karstadt-Verfahren mit anwaltlichen Tätigkeiten bedachte und dafür 5,1 Millionen Euro berechnete. Er begründete dies den Dokumenten zufolge damit, dass es für das Verfahren von Vorteil sei, schnell auf Rechtsrat aus dem eigenen Haus zurückgreifen zu können.

Verdacht einer Doppelvergütung

Zudem lägen die Stundensätze seiner Kanzlei "durchgängig signifikant - um bis zu 50 Prozent - unter den Sätzen, die externe Kanzleien berechnen." Zwar ist es in Insolvenzverfahren üblich, solche Dienstleistungen von Dritten "einzukaufen". Aber bei der Vergabe von Aufträgen an die eigene Sozietät kann leicht der Verdacht einer Doppelvergütung entstehen. Nach Ansicht der Gläubiger, die gegen die Vergütungsforderung Beschwerde eingelegt haben, hat das Gericht diese Frage nicht ausreichend geprüft. Das war auch kaum möglich. Denn nur einen Tag, nachdem Görg seine Rechnung präsentiert hatte, teilte der Rechtspfleger mit, dass der Vergütungsantrag in Ordnung sei und der Verwalter den geforderten Betrag der Insolvenzmasse entnehmen könne.

Auch die Vergütung des Gläubigerausschusses wirft nach Ansicht der Beschwerdeführer Fragen auf. Der Gläubigerausschuss ist das Gremium, das die Honorarforderung des Insolvenzverwalters prüfen muss, ehe sie bei Gericht eingereicht wird. Bevor Görg in der entscheidenden Sitzung seine Rechnung präsentierte, schlug er laut Protokoll eine pauschale Vergütung in Höhe von 178.500 Euro für jedes der zwölf Mitglieder des Gläubigerausschusses vor, das von Anfang an dabei war. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für Karstadt hatten sich die Ausschussmitglieder zu insgesamt 14 Präsenzsitzungen getroffen und dreimal telefonisch konferiert.

Das Gesetz sieht einen Stundensatz zwischen 35 Euro und 95 Euro vor, gestattet aber bei besonders sachkundigen Ausschussmitgliedern auch eine höhere Vergütung. Görg rechtfertigte die vergleichsweise üppige Honorierung vor allem damit, "dass der Gläubigerausschuss in diesem Verfahren außerordentlich schwierige, weitreichende und haftungsträchtige Entscheidungen habe treffen müssen." Auch im Vergleich zu den Gerichtskosten, die im Fall Karstadt etwa 9,7 Millionen Euro betragen würden, falle die Vergütung des Gläubigerausschusses "keineswegs aus dem Rahmen". Den Beschwerdeführern ist das zu allgemein. Sie fordern die Auflistung des zeitlichen Aufwandes jedes Ausschussmitglieds.

Zweifel an Karstadts Wert

Was den Vergütungsantrag von Görg betrifft, so haben die Beschwerdeführer Zweifel, ob Karstadt tatsächlich jene 980 Millionen Euro wert war, die der Insolvenzverwalter als Berechnungsgrundlage genommen hat. Daran gemessen ergab sich eine Mindestvergütung von 5,43 Millionen Euro, die Görg "aufgrund der besonderen Komplexität des Falls" mit dem Faktor fünf multiplizierte. Zuzüglich der Mehrwertsteuer errechnete sich so der Rechnungsbetrag von 32,31Millionen Euro. Das Gesetz eröffnet einen solchen Spielraum. Aber die Beschwerdeführer monieren, dass Görg seine Tätigkeit nicht präzisiert habe und der Beschluss des Gerichts "jedweden Ansatz einer Prüfung vermissen lässt".

Offensichtlich ahnte mancher im Gläubigerausschuss, dass das Honorar kritisch betrachtet werden könnte. Jedenfalls schlug ein Mitglied vor, "die Vergütung zu gegebener Zeit pressetechnisch zu begleiten, weil dieses Thema stark im Fokus der Öffentlichkeit steht." Dem stimmte Görg dem Sitzungsprotokoll zufolge zu. Er wies aber darauf hin, dass er auch die Auffassung von Verwalterkollegen gehört habe, "die den Wunsch geäußert hätten, durch eine zu niedrige Vergütung für Karstadt nicht die Preise zu verderben."

© SZ vom 09.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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