Nach zwei Tagen Revisionsverhandlung in Sachen Mannesmann mehren sich die Anzeichen, dass der Bundesgerichtshof die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf kippt - ganz oder in Teilen.
Die Richter betonen zwar, dass sie sich noch nicht festgelegt haben, doch nach ihren Andeutungen und der Zielrichtung ihrer Fragen sieht es schlecht aus für die Verteidigung. Einiges spricht dafür, dass die Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Josef Ackermann und Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, erneut auf die Anklagebank im Landgericht müssen.
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Das allerdings würde noch nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Angeklagten letztlich zu verurteilen sind. Die Karlsruher Richter können die Freisprüche auch allein deshalb aufheben, weil sie Widersprüche oder Lücken in dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf entdeckt haben, die sich nur durch eine erneute Hauptverhandlung schließen lassen. Der BGH selbst kann als reine Revisionsinstanz keine Beweise erheben.
Deutlich strafferer Prozess möglich
Das Landgericht müsste dann nicht wieder bei Null anfangen. Der BGH würde -sollte er tatsächlich die Freisprüche aufheben - konkrete Anweisungen geben, worauf es ihm ankommt. Die Richter der ersten Instanz könnten also in der Hauptverhandlung gezielt die Fragen abklopfen, die ihren Karlsruher Kollegen wichtig sind. Das ermöglicht einen deutlich strafferen Prozess, so dass die Verhandlung nicht wieder ein halbes Jahr dauern müsste, wie die erste im vergangenen Jahr in Düsseldorf.
Auf welche Fragen es dem BGH ankommt, wird man allerdings erst wissen, wenn er sein Urteil verkündet. Bislang steht nur eines fest: Ein Grundsatzurteil, das über Mannesmann hinaus geht, wollen die Richter nicht fällen. Das ist eine kluge Entscheidung. So mancher hatte bereits befürchtet, dass das Gericht die Kompetenzen von Managern zu sehr einschränken könnte. Hier aber signalisieren die Richter an Vorstände und Aufsichtsräte: Ihr habt einen weiten Ermessensspielraum. Das Recht, Entscheidungen zu beanstanden, wollen die Richter sich nur nehmen, wenn es sich um einen besonders krassen Fall handelt - wie womöglich bei Mannesmann.
(SZ vom 22.10.2005)
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