Kapitalerträge:Steueroasen trocknen aus

Durch Zugeständnisse an die Schweiz sind die Chancen für eine europaweite Zinsbesteuerung ab 2005 deutlich gestiegen. Die EU-Staaten wollen sich gegenseitig über Zinserträge ihrer Bürger informieren.

Die Botschafter der 25 EU-Mitgliedsstaaten einigten sich darauf, der Schweiz die Erhaltung ihres Bankgeheimnisses zuzusichern. Mit diesem Zugeständnis will die Europäische Union den Weg für eine europaweite Zinsbesteuerung ebnen.

Kapitalerträge: Innerhalb der EU wird es wohl keine Steueroasen mehr geben. Foto: dpa

Innerhalb der EU wird es wohl keine Steueroasen mehr geben. Foto: dpa

Auch bei künftigen Änderungen des europäischen Rechts müssten die Schweizer demnach EU-Staaten nicht über die Steuerhinterziehung von EU-Bürgern informieren.

Ab 2005 EU-weite Zinsbesteuerung

Damit steigen die Chancen, dass die EU-weite Zinsbesteuerung wie geplant Anfang 2005 in Kraft treten kann. Davon erhofft sich die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe.

Die Mitgliedsstaaten wollen sich ab kommendem Jahr gegenseitig über Zinserträge ihrer Bürger informieren. Auf diese Weise würde auffliegen, wenn zum Beispiel ein Deutscher Einnahmen auf ein französischen Konto erhält, ohne es seinem Finanzamt zu melden.

Belgien, Luxemburg und Österreich wollen bei diesem Informationsaustausch vorerst nicht mitmachen, aber die Zinserträge ausländischer Bürger mit einer Quellensteuer von bis zu 35 Prozent belasten.

Schweiz besteht auf Bankgeheimnis

Um die Flucht ihrer Bürger in Steueroasen außerhalb der Union zu verhindern, will die Gemeinschaft auch Finanzplätze wie die Schweiz oder die britischen Kanalinseln einbeziehen. Die Schweiz ist zur Quellensteuer bereit, möchte aber keine Informationen über EU-Anleger (und mögliche Steuerhinterzieher) liefern, weil sonst ihr lukratives Bankgeheimnis löchrig würde, das Kapital aus dem Ausland anzieht.

Allerdings möchten die Eidgenossen am Schengen-Abkommen teilhaben, das wirtschaftsschädliche Grenzkontrollen erspart. Hieraus ergibt sich ein Problem: Wenn die Gemeinschaft ihr Schengen-Recht ändert und das Prinzip der doppelten Strafbarkeit aufgibt, müsste auch die Schweiz Rechtshilfe leisten und Informationen über Steuerhinterziehung von EU-Bürgern liefern, die in der Alpenrepublik kein Straftatbestand ist.

Mit einer Garantieerklärung will die EU nun die Schweizer Bedenken ausräumen, dass das Bankgeheimnis in Zukunft angetastet werden könnte.

Am 19. Mai soll Einigung erfolgen

Beobachter in Zürich rechnen damit, dass die Regierung das EU-Angebot annimmt und bei den Gesprächen am 19. Mai eine Einigung gelingt. Zuvor müssen die EU-Außenminister das Angebot kommende Woche beschließen.

Die Vertreter Frankreichs und der Niederlande äußerten Bedenken gegen den Vorschlag. Luxemburg dagegen, in dem die Banken großen Einfluss haben und das bisher strikt gegen große Zugeständnisse an die Schweiz plädierte, gab seinen Widerstand auf. Dafür soll auch das Luxemburger Bankgeheimnis vor Änderungen des EU-Rechts geschützt werden.

Diplomaten in Brüssel gehen davon aus, dass die Außenminister sich auf das Angebot an die Schweiz einigen.

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