Im Streit um Kältemittel in Klimaanlagen von Daimler-Autos verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Berlin habe EU-Recht verletzt, weil es dem Autobauer den Verkauf von Fahrzeugen erlaubt habe, die nicht der europäischen Richtlinie entsprechen. Obwohl es immer wieder Gespräche zwischen der Kommission und den deutschen Behörden gab, wurde die Genehmigung unzulässiger Fahrzeugtypen nicht gestoppt. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass der Einsatz bestimmter Gase in Klimaanlagen schrittweise verboten wird. Dazu zählt das gängige Mittel R134a, das zum Treibhauseffekt beiträgt. Daimler hält die von der EU empfohlene Alternative, R1234yf, aber für gefährlich, und setzte deshalb lange Zeit weiterhin R134a ein. Die Kommission wirft Deutschland deshalb ein Versäumnis vor: Die nationalen Behörden hätten Daimler zu einem Rückruf der Fahrzeuge auffordern müssen.
Kältemittel-Streit:EU verklagt Berlin
Deutsche Behörden hätten Daimler-Autos zurückrufen müssen, heißt es bei der Europäischen Kommission. Die Bundesrepublik habe gegen das Recht verstoßen. Das Unternehmen selbst sei nicht direkt involviert.
Von Max Hägler und Alexander Mühlauer, Brüssel/Stuttgart