Justiz:Entlastung für Lagarde

Justiz: Christine Lagarde, begleitet von ihrem Anwalt Yves Repiquet, betritt geradezu vergnügt das Gericht in Paris.

Christine Lagarde, begleitet von ihrem Anwalt Yves Repiquet, betritt geradezu vergnügt das Gericht in Paris.

(Foto: Fred Dufour/AFP)

Das Verfahren gegen die IWF-Chefin und frühere französische Finanzministerin wegen möglicher Pflichtverletzung könnte eingestellt werden.

Von Leo Klimm, Paris

Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, kommt ihrem Ziel einer zweiten Amtszeit ein Stück näher. Ein französisches Justizverfahren könnte demnächst eingestellt werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Generalstaatsanwaltschaft gestellt. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit eines für Lagarde unbequemen Prozesses, der ihre erneute Berufung an die IWF-Spitze beeinträchtigen könnte.

Ermittler werfen Lagarde "Nachlässigkeit" zulasten der Staatskasse vor. Ihnen zufolge hätte Frankreichs damalige Finanzministerin 2008 einem privaten Schiedsgericht widersprechen müssen, das dem Geschäftsmann Bernard Tapie eine Entschädigung von 403 Millionen Euro aus Staatsmitteln zuerkannt hatte. Im Raum steht der Verdacht, Lagarde habe die Entscheidung nicht angefochten, weil Präsident Nicolas Sarkozy seinen Unterstützer Tapie bevorteilen wollte. Die Staatsanwaltschaft sieht aber offenbar keine Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung Lagardes.

Die 59-jährige IWF-Chefin hatte im Sommer klar gemacht, dass sie eine Verlängerung ihres Mitte 2016 auslaufenden Mandats anstrebt. Gegenkandidaten haben sich noch nicht gemeldet. Schwellenländer wie Mexiko verlangen aber regelmäßig, den Spitzenposten mit einem Vertreter dieser Staaten zu besetzen. Zudem monieren Kritiker, Lagarde habe sich in der Griechenland-Krise von den Eurozonen-Mitgliedern instrumentalisieren lassen. Fürsprecher dagegen betonen, Lagarde habe den IWF durch das Engagement vor der Bedeutungslosigkeit gerettet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: