Die Gewerkschaft der Lokführer hat vor zwei Arbeitsgerichten schmerzhafte Niederlagen erlitten. Die Bahn darf weiterhin behaupten, dass Streiks rechtswidrig seien.
Die Lokführergewerkschaft GDL hat im juristischen Tauziehen mit der Bahn um die angestrebten Streiks am Mittwoch zwei Niederlagen erlitten. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies zwei Anträge auf einstweilige Verfügungen ab.
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Die GDL wollte damit erreichen, dass die Bahn nicht mehr behaupten darf, ein Streik sei rechtswidrig. Außerdem sollte das Unternehmen den Beschäftigten keine Sanktionen mehr androhen dürfen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf untersagte zudem Streiks im Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen.
Die GDL will gegen beide Entscheidungen Berufung einlegen.
Das Frankfurter Gericht sagte, Gerichte sollten nur äußerst zurückhaltend in Tarifauseinandersetzungen eingreifen: "Drohszenarien der jeweiligen Gegenspieler in Tarifauseinandersetzungen müssen weitgehend ertragen werden."
Meinungsfreiheit
Die Behauptungen der Bahn, die die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer verbieten lassen wollte, sind demnach durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.
Über eine weitere einstweilige Verfügung verhandelt das Gericht am kommenden Montag. Dabei möchte die DB Autozug GmbH ein Ende der Urabstimmung und eventueller Streiks erreichen.
Das Düsseldorfer Gericht untersagte der GDL per einstweiliger Verfügung, zum Streik bei der DB Regio NRW GmbH aufzurufen oder zu streiken. Ein Streik zur Erreichung eines Sondertarifvertrages wäre unverhältnismäßig und gefährde die Tarifeinheit.
Ordnungsgeld
Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Über die laufende Urabstimmung sei damit aber nicht entschieden worden, erklärte das Gericht.
Die GDL kündigte gegen beide Entscheidungen Berufung an. GDL-Chef Manfred Schell sagte: "Wir wollen gerichtsfest haben, dass die Koalitionsfreiheit gewährleistet ist, damit ein Arbeitskampf zur Durchsetzung eines eigenen Tarifvertrags gewährleistet ist."
Zum Frankfurter Urteil verwies die Gewerkschaft darauf, dass das Gericht kein Urteil in der Sache selbst getroffen habe.
Ein Bahnsprecher sprach von einem "guten Tag für die Kunden". Es sei aber klar, dass gerichtliche Entscheidungen nur das letzte Mittel seien. Die Bahn wolle weiter verhandeln und fordere die GDL zur Rückkehr an den Verhandlungstisch und zur Beschäftigung mit den Angeboten des Unternehmens auf.
Niederlage auch für die Bahn
Am Dienstag hatte die Bahn eine Niederlage erlitten: Das Arbeitsgericht Mainz lehnte einen Antrag der Bahn-Tochter DB Regio AG auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik ab.
Die GDL befragt derzeit ihre Mitglieder in einer Urabstimmung über ihre Streikbereitschaft. Am Montag will sie das Ergebnis bekannt geben.
Sollte bis dahin kein verbessertes Angebot der Bahn vorliegen, sei ein Streik wohl unausweichlich, sagte GDL-Sprecherin Gerda Seibert. Bislang sei die Bahn der Gewerkschaft nicht entgegengekommen, obwohl sie das öffentlich mehrfach behauptet habe. Die Gewerkschaft rechne mit einer hohen Zustimmung ihrer Mitglieder zum Arbeitskampf.
Die Bahn trifft bereits Vorkehrungen für einen Streik im Nahverkehr. "Natürlich prüfen wir, in welchem Umfang wir trotzdem Verkehrsleistungen anbieten können", sagte der Chef von DB Regio, Ulrich Homburg, der Süddeutschen Zeitung.
Grundangebot für Fahrgäste
Es gebe viele Lokführer, die Beamte seien sowie Mitarbeiter, die bei anderen Gewerkschaften oder gar nicht organisiert seien. Diese stünden für Notdienstregelungen zur Verfügung, mit denen ein Grundangebot für Fahrgäste aufrechterhalten werden könne.
Ziel der Bahn sei es, einen Streik zu verhindern. Einlenken werde das Staatsunternehmen aber nicht in dem Tarifstreit. Andernfalls könne dies die Zukunft von DB Regio bedrohen, sagte Homburg.
(AP)
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... gereizt mit Zweien, gespielt auf der ganzen Klaviatur des Establishments gegen die Lokführer der Bahn. Wer beim Reizen nicht aufpaßt, kann einen Grand Hand ohne zwei nicht gewinnen, wenn im Stock selbst keine Buben liegen, und die Asse ohnehin bei der GdL beheimatet sind. Das Recht auf Streik durch Tarifautonomie gesetzlich verankert und die "gemeine", genötigte Masse der Bahn-"user" sind keine Luschen, wenn auch auf Vorderhand Herr Mehrdorn die lange Farbe von Eckstein besitzt mit ein Paar Sieben und der Herz Dame. Schwarz, trotz vermeintlicher guter Karten, daher Kontra, Re und Bock. -ibLW-
Es ist doch eine Frage von Angebot und Nachfrage. Überall dort, wo regionale Bahnleistungen durch die Länder vergeben werde, entscheidet letzten Endes der Angebotspreis darüber, wer den Zuschlag erhält. Wenn die Bahn den Lokführern soviel mehr zahlen würde, wie die GDL fordert, würde sie für keine einzige Strecke mehr den Zuschlag bekommen. Die Lokführer streiken also letzten Endes ihre eigenen Arbeitsplätze weg.
Die Lokführer sind schliesslich die Leidtragenden, schuften für einen Hungerlohn, der sich sage und schreibe seit ca. 15 Jahren, damals noch Deutsche Bundesbahn öffentlicher Dienst, nicht erhöht sondern nur verringert hat, während sich Mehdorn und Konsorten sich ständige Fahrkartenerhöhungen einfallen lassen, um die Fahrgäste zu ärgern und in Saus und Braus mal eben Nobelbahnhöfe zu erschaffen, die kaum jemanden nützen, sondern nur Unmengen kosten. Versuchen zu dem das Personal mit unlauteren Parolen und fadenscheinigen Erpressungsversuchen in Angst und Schrecken, nennt man auch Mobbing von höchster Stelle, zu versetzen.
Also liebe Gerichtsbarkeit zeigt Erbarmen und lasst die armen Leute doch für ihr wohlverdientes, seit 15 Jahren nicht erhöhtes Einkommen, endlich mal richtig streiken.
Zitat:
"Soll die Bahn doch.....
behaupten, Streiks seien rechtswidrig.
Das heißt noch lange nicht, daß das "gemeine Volk" dies auch so sieht."
Was soll das denn???
Sehen kann das Volk vieles. Fordern kann das Volk auch vieles, aber was ihm zusteht und was es letztlich bekommt, entscheiden andere!
Außer:
Sie wollen, dass hier brennende Mülltonnen durch die Straße rollen.
Verstaatlicht die Bahn wieder und das "Drama" hat ein Ende. Ansonsten setzt die maulenden Lokführer an die Luft. Ihre verbeamteten Kollegen bekommen auch nicht mehr Geld ... und streiken können die sowieso nicht.
Das ist der eigentliche Skandal, wenn Gewerkschaftsfuzzis die Belegschaft (Bamte/Angestellte) gegeneinander ausspielen. Und das ganze nur um ihrerselbst Willen
behaupten, Streiks seien rechtswidrig.
Das heißt noch lange nicht, daß das "gemeine Volk" dies auch so sieht.
Ihr Lokführer Deutschlands: Auf in den Streik !