Bewährungsprobe für von der Leyen: Das Prinzip Jobcenter muss reformiert werden. Bekommt sie die Unionskollegen auf ihre Linie?
Wenn sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen am Sonntag mit Ministerpräsidenten der Union trifft, um eine Lösung bei der Reform der Jobcenter zu finden, steht sie vor ihrer bislang schwersten Aufgabe im neuen Amt.
Länder und Bundesregierung liegen sich wegen der Reform der Jobcenter in den Haaren. Arbeitsministerin von der Leyen muss eine Lösung finden. (© Foto: ddp)
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Sie muss sicherstellen, dass auch vom nächsten Jahr an die 6,5 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld effizient betreut werden. Das wird aber nur gelingen, wenn es die zerstrittenen Unions-Politiker schaffen, einen gordischen Knoten zu durchschlagen.
Es geht um die Frage, welches das kleinere Übel ist: Bislang gibt es für die Hartz-IV-Empfänger in der Regel eine Anlaufstelle, in der Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam arbeiten.
Diese "Mischverwaltung" hatte das Verfassungsgericht verboten, weil sie für die Bürger nicht transparent ist. Von der Leyen wollte das, was in den vergangenen fünf Jahren mühsam zusammengewachsen ist, deshalb wieder formal trennen. Das lehnen die Länder zu Recht ab - das Modell der Ministerin führt zu mehr Bürokratie, höheren Kosten und geht letztlich zu Lasten der Hilfebedürftigen.
Das kleinere Übel wäre eine Änderung des Grundgesetzes, um die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aus einer Hand zu erhalten. Es ist sicherlich nicht elegant, auf ein Verfassungsgerichtsurteil durch eine Änderung des Grundgesetzes zu reagieren.
Und es ist nicht schön, in die Verfassung Artikel über Behörden hineinzustopfen, um deren Existenz juristisch abzusichern. Aber es ist politisch die einzige kluge Lösung. Sonst müssen sich die Jobcenter ausgerechnet jetzt, da immer mehr Stellensuchende an ihre Türen klopfen, mit der eigenen Organisation beschäftigen. Solch ein Chaos kann keiner wollen.
(SZ vom 06./07.02.2010/jcb/mel)
Die Zusammenlegung von Sozialhilfeempfängern ( können oder wollen nicht arbeiten) und Beziehern von Arbeitslosenhilfe ( sind arbeitslos geworden) zu Hartz4-Enpfängern war eine schreiende Ungerechtigkeit. Kehrt man zum alten System zurück ( das im Übrigen auch billiger war) braucht das Grundgesetz nicht geändert zu werden. Koch will Hartz4 zementieren.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/809/502048/text/?page=2#readcomment
Und wieder eine Meinung des Thomas Öchsner, in der er klar zu erkennen gibt keine Ahnung zu haben. zugunsten der Erwerbslosen ist eine GGänderung sicher nicht.
Argumente die für das bisherige Konstrukt sprechen bleibt er schuldig. Die "Betreuung aus einer Hand", kann es ja nicht sein, müssen sich Familien z. B. für bestimmte Leistungen nach wie vor an verschiedene Behörden wenden. Die Vermittlung der Erwerbslosen ist ebenfalls von der Kommune nicht zu leisten, außer man würde die massenhaften 1Ejobs als Arbeit bezeichnen und deren Ausweitung in den Kommunen mit gleichzeitiger Verdrängung auch immer mehr qualifizierter Regelarbeit wünschen.
Es hat schon seinen Grund wehalb Arbeitgeberpräsident Hundt die Optionskommunen so befürwortet