Es lebe das Jobcenter: Die gemeinsame Betreuung durch Arbeitsagentur und Kommunen bleibt wohl erhalten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Für Millionen von Hartz-IV-Empfängern bleibt voraussichtlich alles beim Alten: Die Jobcenter, in denen Arbeitsagenturen und Kommunen die Hilfebedürftigen gemeinsam betreuen, sollen nun doch erhalten bleiben. Darauf hat sich die Union nach einem heftigem Streit intern geeinigt. Die Kommunen sollen künftig aber verstärkt Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen dürfen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dokumentiert die Süddeutsche Zeitung.
Erst gab es Zoff, dann eine schnelle Einigung: Die Jobcenter bleiben erhalten. (© Foto: ddp)
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Warum ist eine Neuorganisation überhaupt notwendig?
Die enge Kooperation in den 346 Jobcentern war 2005 entstanden. Damals legte die rot-grüne Regierung Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete aber diese Form der Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen. Die Bürger müssten klar erkennen können, von welche Behörde sie welche Leistungen beziehen. Die Richter verlangten deshalb bis spätestens Anfang 2011 die Hartz-IV-Verwaltung neu zu ordnen.
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Linke-Vize-Chefin Wawzyniak