Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder klagt, bekommt recht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Demnach wurden im vergangenen Jahr etwa 51 000 Widersprüche gegen Sanktionen eingereicht - 18 600 davon wurde ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5900 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2300 Fällen erfolgreich. Wie viele Sanktionen im vergangenen Jahr insgesamt verhängt wurden, liege für das Jahr 2015 noch nicht vor, heißt es in der Antwort. Im Vorjahr waren es knapp mehr als eine Million.
Die Sanktionen gegenüber den Leistungsberechtigten lassen sich nach acht Gründen gliedern. Hauptgrund für die Sanktionen des Jobcenters sind Meldeversäumnisse beim Träger. Diese sind in rund 74 Prozent der Fälle für eine Leistungskürzung verantwortlich. Weitere zehn Prozent werden jeweils wegen Weigerungen der Erfüllungen der Eingliederungsvereinbarung oder der Weigerungen der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme sanktioniert. Auch sogenanntes "unwirtschaftliches Verhalten" oder eine Einkommensverminderung können dafür verantwortlich sein.
Linken-Chefin Kipping bezeichnet Sanktionen als rechtswidrig
Für die Linken-Chefin Katja Kipping ist die Tatsache, dass mehr als 36 Prozent der Widersprüche und fast 40 Prozent der Klagen gegen die Sanktionen stattgegeben wurde eine Bestätigung. Ihre Partei fordert schon seit längerem, Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Zahlen zeigten, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig sei, sagte Kipping.
Neben den Sanktionen haben die Behörden auch die Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen gewisse Leistungen gänzlich zu versagen. Dies geschieht dann, wenn die Betroffenen nicht ausreichend dabei mitwirken, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Gegen solche Fälle von Leistungsversagung gab es dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr 14 000 Widersprüche und fast 1200 Klagen. Bei den Widersprüchen gegen Leistungsversagung war ungefähr jeder zweite erfolgreich; bei den Klagen etwa ein Drittel.