Ein Jahreswagen zum Sonderpreis, für viele Mitarbeiter von Autokonzernen ist das nur die zweitbeste Wahl. Der Trend geht vielmehr zur Miete - ob das BFH-Urteil daran etwas ändert, ist fraglich.
Autofahrer wollen ihren Wagen vor allem benutzen, er muss ihnen nicht mehr unbedingt gehören. Diesen allgemeinen Trend weg vom Eigentum gibt es auch bei den Mitarbeitern der Autohersteller.
Ob Kauf oder Miete - völlig egal: Autofahrer wollen ihren Wagen vor allem benutzen, er muss ihnen nicht unbedingt gehören. (© Foto: dpa)
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Volkswagen, BMW, Daimler, aber auch Ford und Opel haben daher neue Formen entwickelt, um ihre Belegschaften an die Marke zu binden. Wer bei einem Autohersteller arbeitet, kann oft ein Fahrzeug seiner Marke günstig mieten oder leasen. Das Angebot gilt häufig auch für Pensionäre. Und es muss sich erst zeigen, ob das Urteil des Bundesfinanzhofes an diesem Trend viel ändert.
Ein BMW-Manager bringt es auf den Punkt: "Das ist für uns die beste Werbung, wenn ein Mitarbeiter sein Produkt fährt und den Nachbarn erzählt, was er für ein tolles Auto gebaut hat." Beim bayerischen Hersteller können daher die Mitarbeiter, die schon länger dabei sind, zu vorteilhaften Bedingungen neue Fahrzeuge mieten.
Volkswagen beglückt seine Beschäftigten mit Leasingangeboten zu Vorzugskonditionen. Achtzig Prozent der 70.000 sogenannten Werkswagen gehen auf diesem Weg für jeweils neun Monate an den Kollegen Kunden. Der bezahlt eine monatliche Rate und weiß so im Voraus, was ihn sein Auto kostet.
Trend zur Miete
Bei BMW gibt es die Mitarbeiter-Miete mit einer Laufzeit zwischen vier und elf Monaten. Das Entgelt für den Neuwagen ist dabei fast auf dem Niveau, der auch bei einem Händler zu zahlen wäre. Zusätzlich sind bei den BMW-Werkern aber Steuer und eine Versicherung in der Miete enthalten. Berechtigt zur Nutzung eines Neuwagens zu diesen vorteilhaften Bedingungen sind 90.662 Beschäftigte, unter ihnen 14.000 Ruheständler, also etwa 80 Prozent der aktiven Belegschaft. Nicht einmal ein Fünftel hat das Angebot 2008 genutzt.
Auch bei BMW geht der Trend zur Miete. Im Jahr 1998 waren noch 14.312 Fahrzeuge verkauft und nur 1066 vermietet worden, zehn Jahre später gab es nur noch 3958 Kauf-Pkw, aber 14.937 Mietfahrzeuge. Insgesamt sank der Neuwagenverkauf an Werksangehörige in diesem Zeitraum von 164.000 auf nur noch 34.000 Fahrzeuge. Sie müssen sechs Monate selbst gefahren werden und dürfen erst dann weiter verkauft werden.
Vor allem die Abschaffung des Rabattgesetzes mit seiner Beschränkung auf nur drei Prozent Nachlass reduzierte das Geschäft mit den sogenannten Jahreswagen. Nach der Besteuerung des geldwerten Vorteils stand sich der Mitarbeiter eines Autoherstellers nicht mehr besser als jeder normale Kunde.
Finanzielles Risiko
Von Vorteil war die Regelung nur so lange, wie die rund 20 Prozent Rabatt für die Mitarbeiter deutlich über den Nachlässen im Autohandel lagen. Inzwischen aber ist es fast die Regel, dass der Werksangehörige nach Steuern beim Händler günstiger einkauft als beim Arbeitgeber.
Was früher ein nettes Zubrot war, kann heute mit finanziellen Risiken verbunden sein. Ein Käufer braucht jemanden, der ihm den gebrauchten Jahreswagen abnimmt und dafür einen guten Preis bezahlt. In der Absatzkrise kann das ein Problem sein. Diese Sorge hat jemand nicht, der least oder mietet. Am ehesten lohnt sich der Kauf eines Neuwagens noch für die Beschäftigten der Hersteller luxuriöser Automobile, also Audi, Mercedes oder BMW. Das sind genau die Unternehmen, die von der Abwrackprämie am wenigsten profitieren.
Vor diesem Hintergrund ergriff dann auch der Betriebsrat von BMW die Initiative, den Werkswagen-Verkauf steuerlich günstiger zu gestalten. Ähnlich aktiv war das Gremium übrigens auch schon im vergangenen Bundestags-Wahlkampf geworden - damals blieb der Vorstoß für Steuerprivilegien vergeblich.
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(SZ vom 27.08.2009/tob)
DFB-Elf vor der Europameisterschaft
... mit den Tatsachen einigen Autofans auf die Füße getreten zu sein. Macht nichts!
Mein nächstes Auto wird eines sein, was ein gutes Preis-Leistungsverhältnis hat und was vor allem die Umwelt maximal entlastet.
Wenn es dann ein deutscher Hersteller ist - gerne; es sieht aber im Moment noch überhaupt nicht danach aus.
Wenn ein Mitarbeiter einen Wagen zu MA Konditionen erwirbt, muss er den Differenzpreis zwischen dem was er für den Wagen zahlen musste, und dem was er zahlen müsste wenn er kein MA wäre, als Geldwerten Vorteil versteuern. Das heißt dieser Differenzbetrag ist Einkommenssteuerpflichtig. Bisher wurde angenommen, dass der normale Verkaufspreis (ohne MA Konditionen) gleich dem Listenpreis ist. In der Realität aber bekommt man mitlerweile Rabatte bis zu 15%... Deswegen ist das Urteil nur eine Anpassung an die Umstände, dass Rabatte beim Neuwagenkauf gewährt werden.
Ich verstehe dennoch nach wie vor nicht, warum Werksangehörige Steuern erlassen bekommen sollen und der Steuerzahler das finanzieren muss.
Zuerst einmal - in diesem redaktionellen Beitrag geht es nicht um die Technik,
sondern einzig und allein um Werksangehörige und das Thema Kauf oder Leasing.
Dabei bleibt im Bericht auf der Strecke, dass der Werksangehöriger (WA) als Kunde zwar "eine monatliche Rate bezahlt und weiß so im Voraus, was ihn sein Auto kostet",
diese Leasing-Möglichkeit jedoch an viele Auflagen hins. der min. Ausstattung, Leasing-Dauer und Laufleistung gebunden ist und alles, nur nicht "billig" ist. Zumal die Fahrzeuge bei der Rückgabe peinlich genau begutachtet werden, was häufig zu Nachzahlungen führt, selbst bei kl. Steinschlag-Schäden, die kaum zu vermeiden sind.
Der Vorteil ist eindeutig die schlichte Struktur, d.h. man mietet (monatlicher Abzug vom Gehalt) und fährt immer wieder ein nagelneues Fzg., d.h. Ausfälle sind quasi nicht gegeben. Und wenn, dann ist der Hersteller dran. Sonst bleibt dem WA-Leasingkunden nur noch das lässtige und teuere Betanken. Und noch eine Klenigkeit, die im Bericht ansch. keine Beachtung fand: der gelieste Wagen wird bei Fahrten zur Arbeit erst richtig teuer, d.h. der Weg zur Arbeit muss vom WA sehr wohl beim Finanzamt angemeldet und der Geldwerte Vorteil extra versteuert werden... oder er ist in der Miete enthalten, als ein zusätzlicher, je nach Entfernung zum Arbeitsplatz kräftiger Aufschlag.
...Garnicht davon zu Reden was passiert, wenn die Leistungsfähigkeit der Akkus nach läßt oder auf Langstrecken, wo man die zusätzliche Technik mitschleppen muß, aber sehr selten bremst.
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