Gibt es eine Insolvenz erster Klasse, wenn Opel in eine "geordnete Insolvenz" geschickt würde? Nein, sagt Deutschlands oberster Insolvenzverwalter Siegfried Beck.
Bundeswirtschaftsminister Guttenberg gibt Rätsel auf: Er fordert für Opel eine "geordnete Insolvenz". Doch was soll das sein? Wir haben Siegfried Beck, Chef des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands gefragt.
Insolvenzverwalter Siegfried Beck: Bei Opel dürfte die Entflechtung von der Muttergesellschaft ein großes Problem werden (© Foto: oH)
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sueddeutsche.de: Wirtschaftsminister Guttenberg will Opel in eine "geordnete Insolvenz" schicken. Kennen Sie eine "geordnete Insolvenz" als eigenes Verfahren?
Siegfried Beck: Der Verfahrensablauf einer Insolvenz ist in der Insolvenzordnung geregelt und die Einhaltung der Regeln wird durch das Insolvenzgericht überwacht. Insofern läuft jede Insolvenz geordnet ab. Wenn Wirtschaftsminister Guttenberg von einer "geordneten Insolvenz" spricht, so hat er vermutlich das Verhalten aller Beteiligten im Auge. Sie sollten die Sanierungschancen, die die Insolvenzordnung bietet, optimal wahrnehmen.
sueddeutsche.de: Wie sieht dann die optimale Insolvenz aus?
Beck: Ein Insolvenzverfahren solltest möglichst frühzeitig eingeleitet werden - bevor die Strukturen des Unternehmens beschädigt sind. Dann ist es noch möglich, einen Insolvenzplan als Sanierungsplan auszuarbeiten. Eine weitere - bisher viel zu selten genutzte - Option ist die sogenannte Eigenverwaltung. Dabei wird die Insolvenz - unter der Aufsicht eines Sachwalters - von der Unternehmensleitung selbst verwaltet . Ansonsten übernimmt der Insolvenzverwalter die Führung im Haus.
sueddeutsche.de: Welche besonderen Anforderungen würde eine "geordnete Insolvenz" im Fall von Opel bergen?
Beck: Zum einen müsste ein geeigneter Investor gefunden werden, der künftig als Gesellschafter von Opel auftritt und das Unternehmen industriell führt. Zum anderen ist zu klären, ob beispielsweise die Opel-Patente nicht längst amerikanischen Banken als Sicherheiten zur Verfügung gestellt wurden. Die Entflechtung von der Muttergesellschaft dürfte also ein großes Problem werden.
sueddeutsche.de: Wie viele Unternehmen, die Insolvenz anmelden, überleben am Ende?
Beck: Statistische Erhebungen hierzu gibt es leider nicht. Meine persönliche Erfahrung besagt jedoch, dass in jedem länger existierenden Unternehmen ein gesunder Kern steckt, den der Insolvenzverwalter erkennen und neu organisieren muss. Der Erhalt des Unternehmens ist auf zwei Wegen möglich: Entweder über den Insolvenzplan oder im Rahmen einer "übertragenden Sanierung", also durch den Verkauf des gesunden Kerns des Unternehmens unter Erhalt der Betriebsstätten und möglichst vieler Arbeitsplätze.
sueddeutsche.de: Welche Unternehmen gelten als Beispiele gelungener Insolvenzen?
Beck: Es gibt bereits eine große Anzahl Unternehmen, die in einem Insolvenzplanverfahren oder durch übertragende Sanierung erhalten worden sind. Bundesweit bekanntgeworden sind etwa die Insolvenzverfahren von Ihr Platz, Kirch Media oder Babcock Borsig.
sueddeutsche.de: Früher wurde zwischen Vergleich und Konkurs unterschieden. Heute gibt es nur noch die Insolvenz. Warum?
Beck: Bis Ende der neunziger Jahre gab es zwei Gesetze: Einerseits die eher auf Firmenschließung angelegte Konkursordnung, andererseits die eher auf Sanierung angelegte Vergleichsordnung. Beide Gesetze wurden durch die Anfang 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung abgelöst. Die Insolvenzordnung vereinigt beide Verfahrensziele in sich - die Liquidation eines Unternehmens und die Sanierung. Der Vorteil ist, dass die Beteiligten mehr Zeit bekommen, sich zwischen beiden Lösungen zu entscheiden.
sueddeutsche.de: Wer kontrolliert den Insolvenzverwalter, wenn er die Macht im Unternehmen übernommen hat?
Beck: Der Insolvenzverwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Diesem hat er regelmäßig Bericht zu erstatten und Rechnung zu legen. In größeren Verfahren wird er zusätzlich durch einen Gläubigerausschuss unterstützt und kontrolliert. Wesentliche Entscheidungen müssen zudem von der Gläubigerversammlung genehmigt werden.
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(sueddeutsche.de/mel/cmat)
Demonstrationen in Hamburg
skeptisch macht, dass man eine "geordnete Insolvenz" so präferiert. Mit meiner Bemerkung habe ich darauf abzielen wollen, dass viele - vor allem vielleicht MA bei Opel noch gar nicht wissen, wie sie durch die Gesetzeslage vorgeführt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Guttenberg die Insolvenz als taktische Druckmittel benutzen möchte, auch gegenüber GM und der US -Regierung, selbstverständlich auch gegen die Interessenten. Alles ist eben mehr oder weniger Spekulation. Daher bin ich der Meinung dass alle Bürger informiert sind, was welcher Schritt bedeutet, vor allem die Opelaner.
Nicht nur Mitarbeiter müssen zurück zahlen auch sonstige Gläubiger, die Geld erhalten haben müssen ggf. für einen längeren Zeitraum zurück zahlen. Das bedeutet, dass jemand, der in gutem Glauben an die Zahlungsfähigkeit seines Geschäftspartners fleissig Ware geliefert oder Dienstleistung erbracht hat, weil er auch immer gut und schnell bezahlt wurde, nun plötzlich Rückforderungen ausgesetzt ist, für die er womöglich gar nicht mehr aufkommen kann. Er hat schließlich auch die von ihm eingekaufte Ware an seine Vorlieferanten bezahlt oder seine Mitarbeiter für die erbrachten Dienstleistungen entlohnt und kann seinerseits nichts zurück fordern. Hier liegt schon schwer was im Argen. Daraus resultieren dann auch viele Prozesse, die ein Insolvenzverwalter anstrengen kann und für die er bzw. seine Kompagnons aus der Masse auch noch fleissig zusätzliche Honorare vereinnahmen können.
1. Insolvenzverwalter benötigen eine bestimmte Grundqualifikation (Schulungen, Studium, Kurse) und Weiterbildungen, die sie auch zu größeren Fällen befähigen. Insolvenzverwalter sollten darüber hinaus Fähigkeiten für bestimmte Branchen nachweisen können, die sie bei der Auswahl in eine bessere Position bringen.
2. Bestellung nicht mehr durch Richter. Allenfalls der vorläufige Insolvenzverwalter, der lediglich dafür zu sorgen hat, dass möglichst schnell die Hauptgäubiger ermittelt werden, die wiederum zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter die weitere Vorgehensweise abstimmen. Z. B. mit entscheiden, ob ein Unternehmen vorläufig fortgeführt oder gleich dicht gemacht wird u. ä. Möglichst schnell Einberufung einer Gläubigerversammlung und Vorauswahl von fähigen Insolvenzverwaltern, aus deren Mitte dann die Gläubigerversammlung den endgültigen Insolvenzverwalter wählen kann.
3. Aufsicht über den Insolvenzverwalter paritätisch durch Richter (= 1) und Gläubigerausschuss (= 1) gemeinsam.
4. Insolvenzverwalter erhalten ihr Honorar auf der Basis einer allgemeingültigen Gebührentabelle, die gerade bei größeren Unternehmen sehr deutlich unterhalb der jetztigen Sätze liegt + einer Ausschüttung, die sich ausschließlich danach richtet, wieviel der Verwalter für die Gläubiger als Ausschüttung erzielt hat. Es muss ein wesentlicher Anreiz für den Insolvenzverwalter darin bestehen, möglichst viel vom verbliebenen Vermögen für die Gläubiger zu retten.
Im Falle einer Fortführung, sollte sich das Honorar am Erfolg des geretteten Unternehmens innerhalb einer gewissen Zeit richten. Beispielsweise die ersten 3 Jahre
ab Beginn seiner Tätig (Umsatz- und Gewinnanteile).
Das Grundhonorar sollte generell höher sein bei Fortführung, als bei Zerschlagung.
Leider sind neuerdings Insolvenzverwalter in die Kritik geraten, weil es Insolvenzverwalter gab, die mit merkwürdigen Strategien, aber fast immer mit eindeutigen - eigenen - Finanzinteressen Unternehmen regelrecht zerlegt haben. Hinzu kommt, dass im Falle eines Insolvenzverfahrens die Mitarbeiter zumindest Teile ihres Einkommens der letzten Monate zurückzahlen müssen. Dieser merkwürdige Paragraph ist offenbar in dem neuen Insolvenzrecht verankert!
-Insolvenzverwalter kann im Prinzip jeder werden
-Insolvenzverwalter werden von Richtern bestellt
-Insolvenzverwalter sollen von Richtern beaufsichtigt werden
-Insolvenzverwalter werden aus der Masse bezahlt
1. Es gibt nicht wirklich bestimmte Qualifikationen, die jemand haben muss. Insolvenzverwalter können also z. B. Betriebswirtschaftler oder Juristen sein, wobei ein Jurist klar im Vorteil ist. Das bedeutet, dass in vielen Fällen ein Insolvenzverwalter gar nicht in der Lage ist, einen Betrieb sachkundig fort zu führen.
2. Bei der Bestellung durch Richter, die nun mal reine Juristen sind und damit in keiner Weise in der Lage wären, Verwalter nach evt. speziellen Qualifikationen auszuwählen, geht es eher nach Gutdünken zu. Eine Hand wäscht die andere dürfte häufig das Prinzip sein und selbst wenn man nichts unterstellen will, ist es doch recht fragwürdig, wie Insolvenzverwalter ausgewählt werden.
3. Meistens sind Insolvenzverwalter ausgebuffte Juristen, die leicht in der Lage sind, alles so hinzudrehen, dass es für die Herren Beamten Richter kein Problem ist, ihren Segen zu allem zu geben und keinen Grund, irgend was anzuzweifeln.
4. Insolvenzverwalter werden aus der Masse bezahlt, wobei sich die Gebühren nach der Größe des Unternehmens richten. Allerdings lebt ein geschickter Insolvenzverwalter nicht nur von der Masse allein, sondern auch von Prozessen und vielen Nebenschauplätzen, die sich im Rahmen einer Insolvenz ergeben. Da wird mal eben jeder verklaft, der vielleicht etwas falsch gemacht haben könnte und schon gibt es Anwaltshonorare für seine Kompagnons und Zusatzgebühren für sich selbst.
Da Insolvenzverwalter auch nur Menschen sind, denen vorsichtig ausgedrückt "Erwerbsstreben" genauso zu eigen ist, wie jedem anderen auch, ergibt sich daraus automatisch, dass jeder Insolvenzfall erst einmal als Beute angesehen wird, die es auszuweiden gilt, bis nichts mehr bleibt.
Gläubiger haben schlicht nichts zu sagen, auch wenn es z. B. Gläubigerversammlungen und einen Gläubigerausschuss gibt. Gläubiger sind nur lästiges Beiwerk einer jeden Insolvenz. Niemals ist ein Insolvenzverwalter als Anwalt der Gläubiger anzusehen.
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