Insolvenz:Letzte Hilfe

Bei den jüngsten Firmenpleiten haben Tausende Menschen den Job verloren. Dabei gilt das deutsche Insolvenzrecht international als vorbildlich. Perfekt ist es aber nicht.

Von Stephan Radomsky

Air Berlin, Schlecker, Quelle, Praktiker: alle pleite, alle abgewickelt und vom Markt verschwunden. Und das sind nur ein paar der bekanntesten Fälle der vergangenen Jahre. Allein 2016 haben knapp 8500 Firmen in Deutschland Zahlungsunfähigkeit bei Gericht angemeldet. Das waren zwar deutlich weniger als noch vor einigen Jahren - die Wirtschaft wächst wie lange nicht, zugleich sind die Zinsen niedrig. Und trotzdem: Das Scheitern gehört selbst in den besten Zeiten fest zum Wirtschaftsleben. Wenn zu wenige Unternehmen pleite gehen, bereitet das Ökonomen sogar eher Sorgen. Denn das sei ein Zeichen, dass marode Firmen tendenziell künstlich am Leben erhalten werden.

Die Betroffenen freilich haben wenig Grund zur Freude, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Immer wieder enden große Pleiten mit der Zerschlagung der Unternehmen, Tausende verlieren ihre Jobs, Geschäftspartner bleiben auf ihren offenen Rechnungen sitzen und geraten womöglich selbst in Existenznot. Dabei soll genau das nach Möglichkeit vermieden werden, so ist es sogar im Gesetz formuliert: Das Insolvenzverfahren diene dazu, die Gläubiger "gemeinschaftlich zu befriedigen", heißt es in Paragraf 1 der Insolvenzordnung, und zwar "indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird". Was aber taugt das deutsche Insolvenzrecht? Wie gut funktioniert es?

Die besten Insolvenzregeln haben angeblich Japan, Finnland und die USA

Nach Einschätzung der Weltbank: ziemlich gut. Jedenfalls listen die Wirtschaftsexperten aus Washington das deutsche Insolvenzrecht in einem Vergleich als das weltweit viertbeste, nur übertroffen von den Regeln in Japan, Finnland und den USA. Grundlage des Vergleichs sind verschiedene Faktoren wie die Qualität der Gesetze, die Dauer der Verfahren, die Kosten oder die Sanierungschancen - insgesamt also die Erfolgsaussichten der Gläubiger, doch noch an ihr Geld zu kommen. Deutschland liegt demnach in allen Kategorien international in der Spitzengruppe.

Sowohl in der Insolvenzordnung als auch im Weltbank-Ranking steht allerdings das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubigern im Mittelpunkt: Es geht darum, möglichst viele der ausstehenden Schulden zu begleichen. Die Mitarbeiter des insolventen Betriebs spielen dabei keine besondere Rolle. Sie sollen automatisch von einer erfolgreichen Sanierung im Insolvenzverfahren profitieren, so der Grundgedanke. "Abwicklung ist grundsätzlich wertzerstörend, Fortführung ist werterhaltend. Und dasselbe gilt auch für die Arbeitsplätze", erklärt Stefan Weniger von der auf Insolvenzen spezialisierten Kanzlei HWW.

Deshalb bietet das deutsche Recht seit einigen Jahren die Möglichkeit einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Anders als im Regelverfahren, wo ein Insolvenzverwalter die Führung des zahlungsunfähigen Unternehmens übernimmt, führt in der Eigenverwaltung der alte Chef die Firma weiter und wird dabei lediglich von einem vom Gericht eingesetzten Sachwalter überwacht.

Zwar laufen insgesamt nur die wenigsten Insolvenzen in dieser Form ab, vergangenes Jahr waren es nach Daten des Branchendienstes In-Dat lediglich 242 Fälle in Eigenverwaltung. Gerade bei großen Pleiten wie zuletzt Air Berlin werde dieser Weg aber häufig gewählt, sagt Insolvenzexperte Weniger. "Warum wird ein Unternehmen insolvent? Das ist immer zum größten Teil die Schuld des Managements." Die Führungspersonen kennen aber eben auch alle Eigenheiten und Probleme des Betriebs und das könne in der knappen Zeit ein entscheidender Vorteil sein. "Außerdem ist die Eigenverwaltung der beste Anreiz für eine rechtzeitige Sanierung." Durch diese Möglichkeit kämen die Unternehmer heute früher zum Insolvenzgericht, was die Chancen für Gläubiger und Mitarbeiter verbessere. "Die alte Unternehmensführung ist also Teil des Problems, kann aber auch ein Teil der Lösung sein."

Es könne durchaus sinnvoll sein, mit dem alten Chef weiterzumachen, bestätigt auch Professor Jens Schubert, der bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi die Rechtsabteilung leitet. Zugleich sehe er aber "vor allem in der rechtlichen Ausgestaltung massive Probleme". So sei der rechtliche Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren schwächer, beispielsweise könne viel leichter gekündigt werden als im normalen Betrieb. "Dahinter kann auch Kalkül stehen, nach dem Motto: Insolvenz anmelden, dann wird man die Leute schnell und billig los und danach geht es weiter wie gehabt", sagt Schubert. Seit einer Gesetzesänderung 2012 sei zudem umstritten, ob Gewerkschaftsvertreter in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen werden können. Dabei würden gerade in dieser Phase die wichtigsten Entscheidungen für die Zukunft des Betriebs getroffen. Der Sachwalter orientiere sich dabei aber zu stark allein an den Interessen der Gläubiger. "Da sollte im Gesetz dringend nachjustiert werden", sagt Schubert. Ob das nötig ist, lässt das Bundesjustizministerium derzeit untersuchen, im Frühjahr sollen die Ergebnisse der Evaluation vorliegen.

Die Gewerkschaft Verdi kritisiert das mitunter mangelnde Fachwissen in Insolvenzgerichten

Dass es auch Unternehmer gibt, die per Insolvenz einen guten Schnitt für sich machen wollen, räumt auch Anwalt Stefan Weniger von HWW ein. Ein echtes Problem sieht er darin aber nicht, vorausgesetzt es werde ein Profi als Sachwalter eingesetzt: "Der Werkzeugkoffer des Insolvenzrechts ist da jedenfalls wirklich gut ausgestattet."

Grundsätzlich kritisiert Verdi-Jurist Schubert das manchmal mangelnde Fachwissen der Richter und Beamten in den Insolvenzgerichten. Zusammen mit der großen Eile, in der oft über die Zukunft eines Betriebs entschieden werde, könne das womöglich direkt in die nächste Insolvenz führen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt nur für drei Monate Insolvenzgeld und nimmt dem Betrieb damit die Personalkosten ab. In dieser Zeit muss oft entschieden werden, ob und wie es weitergehen soll. Schubert fordert deshalb, das Insolvenzgeld auf sechs Monate zu verlängern. "Das würde zur Beruhigung beitragen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: