Insolventer Windkraftkonzern Prokon:Wie die Bafin fast mal die Anleger schützte

Prokon insolvent

Windrad mit Prokon-Werbung:

(Foto: dpa)

Schon 2009 wusste die Bankenaufsicht Bafin von den Problemen der inzwischen insolventen Windkraftfirma Prokon. Seither steckten 60.000 Investoren eine Milliarde Euro in das Unternehmen. Warum wurden sie nicht gewarnt?

Von Oliver Hollenstein, München, und Markus Zydra, Frankfurt

Die Krise habe Deutschland nun fest im Griff, die Banken flüchteten unter den rettenden Schirm von Vater Staat. Aber zum Glück gebe es ja Alternativen. Das schrieb der Chef des inzwischen insolventen Windkraftinvestors Prokon, Carsten Rodbertus, im Februar 2009 an seine Anleger. "Nur eine Geldanlage in konkrete zukunftssichere Sachwerte bietet die Sicherheit, dass das Geld der Anleger nicht zur Bereinigung fauler Kredite oder für neue spekulative Geschäfts genutzt wird. " Eben das sei Prokon.

Was der smarte Öko-Investor damals verschwieg: Die Windkraftfirma war gerade ins Visier der Bankenaufsicht Bafin geraten und hatte offenbar immense finanzielle Probleme. Das berichtete das Handelsblatt unter Berufung auf einen Briefwechsel zwischen der Firma und der Bankenaufsicht. Doch dann zeigte sich die Bafin erstaunlich nachsichtig mit dem Unternehmen - man habe nicht anders handeln können, argumentiert sie heute.

Doch die Frage ist: Hätte die Bafin die bisher größte Pleite am Grauen Kapitalmarkt in Deutschland verhindern können? Ende 2008 hatten 12 988 Anleger etwa 211,5 Millionen Euro bei Prokon angelegt. Von der Pleite im Januar sind nun mehr als 75 000 Anleger betroffen, die 1,4 Milliarden Euro investiert haben.

"Das war die Ankündigung eines Kapitalanlagebetrugs"

Die Bafin störte sich erstmals 2008 an mehreren geschlossenen Fonds, mit denen Prokon Investoren zu Anteilseignern gemacht hatte. Darin versprach die Firma ihren Eigentümern fünf bis sieben Prozent Zinsen - unabhängig davon, ob die realen Unternehmensgewinne diese Ausschüttungen erwirtschafteten. Das sei illegal und ein Geschäftsmodell, das Banken vorbehalten sei, befand die Bafin und forderte Prokon auf, diese Fonds abzuwickeln.

Doch dazu fehlte dem Unternehmen das Geld. Die Schulden seien größer als das Eigenkapital, die Windparks an die Banken verpfändet, schrieb Rodbertus laut Handelsblatt an die Bafin. "Vor diesem Hintergrund besteht für die Gesellschaft derzeit nicht die Möglichkeit, das Eigenkapital an die Kommanditisten durch Aufnahme neuer Kredite und Beleihungen von Vermögenswerten zurückzuzahlen." Im November 2008 bat er die Bafin um sechs Monate Zeit. In diesem Zeitraum würden genügend Neuinvestoren Genussrechte zeichnen, um die Altinvestoren auszuzahlen. Er kalkuliere mit einem wöchentlichen Geldzufluss von 650 000 Euro.

Rodbertus schrieb also der Bafin, dass zwar keine Bank dem Unternehmen mehr Kredite geben werde, aber er fest mit dem Geld neuer Anleger rechne. Geld also von Tausenden Kleinsparern, die an Rodbertus Vision vom gut verzinsten, grünen Investment glaubten. "Das war die Ankündigung eines Kapitalanlagebetrugs", sagt der Münchner Anlegeranwalt Peter Mattil, der die Briefe gelesen hat. "Und die Bafin hat das definitiv erkannt."

Prokon zahlte alte Anleger aus

Dennoch ließ sich die Bankenaufsicht auf Rodbertus' Vorschlag ein. Im Januar 2009 schrieb sie an Prokon, sie wollte nur die Gewähr haben, dass die alten Fonds "in der beabsichtigen Zeit abgewickelt werden". Das war kein Problem. Auf der Prokon-Homepage heißt es, der größte Teil der cen habe ohnehin seine Beteiligung an den Fonds in Genussrechte umgewandelt. Zudem gab es offenbar Neuinvestoren. 37 Millionen Euro an neuem Genussrechtsgeld sammelte Prokon im ersten Halbjahr 2009 ein. Acht Prozent Verzinsung versprach das Unternehmen damals, erwirtschaftet mit Windparks.

Dass ihr Geld erst einmal genutzt wurde, um Altanleger auszubezahlen, weil die bestehenden Investments schon verpfändet waren, wussten die Investoren nicht. Sie gaben Prokon das Geld auf Basis eines Prospekts von 2005, in dem von dieser Verwendung keine Rede war. "Kein Anleger hätte Prokon damals Geld gegeben, wenn er gewusst hätte, dass der Betrag für die Auszahlung alter Anleger verwendet wird", sagt Anwalt Mattil. Da hätte die Bafin reagieren müssen. Die Behörde hatte sich den Prokon-Prospekt damals tatsächlich erneut vorgenommen, kam aber zu dem Ergebnis, die Genussrechtsbedingungen seien so allgemein formuliert, dass sie dieser neuen Verwendung der Anlagegelder nichts entgegen stehe.

Die erneute Prüfung des Prospekts ist bemerkenswert, denn gleichzeitig erklärt die Bafin, man hätte Prokon nicht zwingen können, einen Nachtrag im Prospekt zu machen. "Die Bafin hätte den Verkauf der Genussrechte stoppen und von Prokon verlangen können, den Prospekt zu ändern", sagt hingegen Anwalt Mattil. Es ist ein bislang einmaliger Fall, denn grundsätzlich prüft die Bafin den Prospekt nur einmal, wenn das Produkt auf den Markt kommt. Die Behörde kann die Genehmigung verweigern, wenn sie Mängel feststellt.

Klar ist: Die Bafin traute Prokon damals nicht. Sie informierte sogar die Staatsanwaltschaft. Allerdings nicht wegen Betrugs, sondern wegen unerlaubter Bankgeschäfte. Warum sie nicht öffentlich vor dem Windkraftinvestor warnte? Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, erklärt ein Sprecher. Man mache sich im Zweifel schadenersatzpflichtig. Mehr als 60 000 Investoren bekamen also nichts von den Zweifeln der Bafin mit.

Sie überwiesen Prokon bis zur Insolvenz noch mehr als eine Milliarde Euro.

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