Insolvente Drogeriekette:Arbeitsagentur bekommt kein Geld von Schlecker

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Die meisten Gläubiger bekommen keinen Cent mehr von der insolventen Drogeriemarktkette. Zu ihnen gehört wohl auch die Bundesagentur für Arbeit - und damit letztlich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es geht um Forderungen im dreistelligen Millionenbereich.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bleibt wohl auf ihren Forderungen in Millionenhöhe an die insolvente Drogeriemarktkette Schlecker sitzen. Damit verlieren am Ende auch die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung Geld. Die Insolvenzmasse des pleitegegangenen Unternehmens reiche voraussichtlich nicht aus, die Ansprüche der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu bedienen, teilte ein Sprecher des Insolvenzverwalters mit.

Beim Insolvenzgericht Ulm sei drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt worden. Hauptgrund für diese sogenannte "Insolvenz in der Insolvenz" sei die geringe Vermittlungsquote der entlassenen Beschäftigten. Weniger als ein Fünftel der Betroffenen hätte einen neuen Job gefunden.

Bis zur Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis erhalten die Schlecker-Mitarbeiter zwischen 60 und 66 Prozent ihres bisherigen Arbeitsentgeltes - dafür kommt die Bundesagentur für Arbeit auf. Dadurch sind nach Berechnungen von Experten zwischen 100 und 200 Millionen Euro aufgelaufen, die die Bundesagentur nach der Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter vorgestreckt hatte - und die an die BA zurückgezahlt werden müssten.

"Politik und verschiedene Verfahrensbeteiligte hatten eine schnelle und erfolgreiche Vermittlung der Mehrheit der Schleckerfrauen prognostiziert", sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz. Da sich diese Prognose nicht bestätige, sei er gezwungen, diesen Schritt zu gehen. Gläubiger wie die Bundesagentur für Arbeit könnten ihre Ansprüche durch den so wirksamen gewordenen Vollstreckungsschutz nicht mehr zwangsweise durchsetzen.

Auch für die rund 4000 Kündigungsschutzklagen hat der juristische Schritt Folgen: Diese Forderungen fielen unter die Altmasse. In anhängigen Verfahren gehe es künftig allenfalls ums Prinzip, aber nicht mehr um konkrete Beträge, "weil sie wirtschaftlich nicht mehr durchsetzbar" seien, sagte der Sprecher. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit gelte nur für die Anton Schlecker e.K, nicht für weitere Gesellschaften wie IhrPlatz oder Schlecker XL.

© Süddeutsche.de/dpa/Reuters/bero - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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