Die Beweise reichen nicht aus: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Air-Berlin-Topmanager abgebrochen. Der Verdacht auf Insiderhandel in der Führungsriege hatte das Unternehmen in schwere Turbulenzen gebracht.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihre Ermittlungen gegen Spitzenmanager der Fluggesellschaft Air Berlin wegen des Verdachts verbotener Insidergeschäfte eingestellt.
Nochmal davongekommen: Die Staatsanwaltschaft fand keine ausreichenden Beweise für Insiderhandel von Air-Berlin-Topmanagern. (© Foto: AP)
Anzeige
Ein Rechtsverstoß konnte nicht mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden, wie die Behörde am Mittwoch nach mehr als einjährigen Ermittlungen erklärte.
Chefs im Visier
Im Visier der Justiz standen der Vorstandschef der zweitgrößten Airline in Deutschland, Joachim Hunold sowie der Aufsichtsratsvorsitzende Johannes Zurnieden und drei weitere leitende Mitarbeiter.
Der Verdacht war nach der Übernahme der Fluglinie dba im August 2006 aufgekommen. Den Air-Berlin-Managern wurde vorgeworfen, seit Juni 2006 Insiderwissen über den Deal verwendet und massiv Aktien des eigenen Unternehmens gekauft zu haben.
Ein öffentliches Signal
Hunold und Zurnieden hatten indes stets ihre Unschuld beteuert und versichert, die Aktien nur gekauft zu haben, um angesichts des sinkenden Kurses öffentlich ein Signal zu setzen. Die Käufe waren nach Unternehmensangaben auch der Börsenaufsicht gemeldet und auf der Internetseite von Air Berlin veröffentlicht worden.
Der Verdacht auf Insiderhandel in der Führungsetage hatte Air Berlin im Sommer 2007 in schwere Turbulenzen gebracht. Der Kurs der Air-Berlin-Aktie brach damals über sechs Prozent ein.
Die Männer hatten die Aktien im Wesentlichen vor Mitte Juli 2006 angekauft. Dazu erklärte die Staatsanwaltschaft: "Den Beschuldigten konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass sie bis dahin einen erfolgreichen Abschluss der Übernahmeverhandlungen für so wahrscheinlich gehalten haben, dass sie die Kenntnis über die Verhandlungen als Insiderinformation hätten werten müssen."
Käufe "eher zufällig"
Ein noch später, nämlich im August 2006, getätigter Aktienkauf eines Stuttgarter EDV-Unternehmers in geringem Umfang kam nach Feststellung der Anklagebehörden "aufgrund von Gerüchten und Kursanalysen eher zufällig" noch kurz vor Veröffentlichung der ad-hoc-Mitteilung zustande.
"Dass hierbei Insiderwissen beim Erwerber, der nicht bei der Berliner Fluggesellschaft tätig war, vorgelegen hätte, war nicht nachweisbar", hieß es.
Am 19. Juni 2007 hatten Beamte der Staatsanwaltschaft Büros und Wohnungen der Beschuldigten durchsucht und zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt. Hunold hatte zwischen dem 1.
Und dem 8. Juni 2006 Air Berlin-Aktien zum Preis von 471.361,41 Euro, Zurnieden zwischen dem 3. Und dem 17. Juli 2006 Aktien für insgesamt 1.028.233,88 Euro gekauft. Die drei anderen Mitarbeiter hatten Anlagen zwischen 20.000 und 52.000 Euro getätigt.
(sueddeutsche.de/AP/jkr/mel)
Mubarak-Prozess in Ägypten
Mit Insidergeschäften ist es so wie mit Preisabsprachen, schwer zu beweisen. Wer sich dennoch erwischen läßt ist entweder blöde oder macht was anderes falsch.