Immobiliendarlehen:Im Juni ist Schluss

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Tausende Häuslebauer haben falsche Widerrufsklauseln in ihren Bauverträgen zur Flucht in billigere Zinsen genutzt. Nun will die Bundesregierung das Gesetz ändern.

Von Berrit Gräber, München

So eine Sparchance wollen sich viele nicht entgehen lassen: Wer in seinem Baukreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank findet, kann den Vertrag für nichtig erklären. Auch Jahre später noch. Widerrufen und Geld zurückholen geht selbst bei längst abbezahlten oder abgelösten Darlehen. Was sich anfangs nur wenige trauten, ist in den vergangenen Jahren zu einer beispiellosen Massenflucht aus alten Immobiliendarlehen angeschwollen. Damit soll bald Schluss ein. Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das bisher unbefristete Widerrufsrecht am 21. Juni erlöschen.

Betroffen sind Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden. Insgesamt geht es um Kredite über schätzungsweise 1,6 Billionen Euro. Noch ist das Aus nicht endgültig beschlossen. "Wir halten es aber für sehr wahrscheinlich, dass Bundestag und Bundesrat dem ewigen Widerruf Mitte des Jahres den Riegel vorschieben werden", sagt Markus Feck, Jurist der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer aussteigen will, muss sich auf ein zähes Ringen mit dem Baufinanzierer einstellen

Für Bauherrn bedeutet das jetzt: In den Darlehensvertrag schauen, mit Hilfe von Verbraucherzentralen und Fachanwälten Chancen ausloten und dann schnell handeln. Die Uhr tickt. "Wer bislang noch gezögert hat, sollte jetzt nichts mehr auf die lange Bank schieben", rät Christoph Herrmann, Experte bei Stiftung Warentest in Berlin. Der Ausstieg aus einem Baukreditvertrag brauche viel Vorbereitung und Zeit. Wer erst kurz vor dem voraussichtlichen Stichtag 21. Juni 2016 aktiv wird, komme sicher zu spät, ist Feck überzeugt. Man solle sich auf ein zähes Ringen mit dem Baufinanzierer einstellen. "Der Ausstieg ist kein Selbstläufer", betont Feck.

Es geht um viel Geld. So mancher abtrünnige Bauherr habe sich bereits viele tausend Euro erspart, weil er auf billigere Zinsen umsteigen konnte oder viel Geld von der Bank zurückholte. Ein Niedersachse habe mithilfe des Widerrufs eine Zinsersparnis von 41 000 Euro erreicht, berichtet Andrea Heyer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein anderer habe vor Gericht die Rückzahlung von fast 65 000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung erstritten, so Stiftung Warentest.

Die Chancen für Verbraucher stehen häufig erstaunlich gut. Grundsätzlich gilt nämlich: Haben Baufinanzierer bei der Widerrufsbelehrung Fehler gemacht, dürfen Kunden widerrufen. Seit 2. November 2002 steht Kreditnehmern auch bei Immobiliendarlehen ein Widerrufsrecht zu. Und seither haben sich die Juristen der Banken jede Menge formale Schnitzer geleistet, indem sie die gesetzlich vorgeschriebene Musterbelehrung abwandelten. "In den Verträgen vor 2007 ist die Fehlerwahrscheinlichkeit am größten", betont Dirk Scobel, Bankexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Mal ist der Beginn der Widerrufsfrist unklar, mal die Klausel verwirrend formuliert oder nicht fett gedruckt wie es der Gesetzgeber verlangt. Die Folge: Selbst bei kleinsten Schieflagen startet die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 355 Absatz 2 vorgegebene Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht. Und dann kann ein Darlehen jederzeit beendet werden wie ein Miet- oder Arbeitsverhältnis. Das Widerrufsrecht verjährte bisher nicht.

Noch gilt: Von falschen Widerrufsbelehrungen profitieren können etwa Bankkunden, die vor ein paar Jahren ihren Baukredit noch zu Zinsen um die fünf Prozent abschlossen. Vorzeitiges "Freikaufen" rechnet sich für sie nicht. Banken verlangen so hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, dass jede Zinsersparnis weg ist Der formale Fehler kann ein guter Hebel sein, um mit der bisherigen Bank um bessere Zinsen zu verhandeln. "Der Aufwand lohnt aber nur, wenn der Kredit noch eine Weile läuft", so Feck.

Kunden können auch längst abgelöste Darlehen für nichtig erklären, sollten sie darin einen formalen Schnitzer finden. Der Widerruf eröffnet hier die Chance, sich Geld zurückzuholen, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden musste. Profitieren kann auch, wer eine so hohe Ablösesumme zahlen müsste, dass er sich den Ausstieg aus dem Vertrag bislang nicht leisten konnte. Selbst für Bauherrn mit Forward-Darlehen, das für die Anschlussfinanzierung gegen steigende Zinsen absichern sollte, kann eine falsche Widerrufsklausel zum Joker werden.

Wer bei seinem Kredit die Reißleine ziehen will, sollte das aber nicht auf eigene Faust tun, sondern sich einen guten Fachanwalt suchen, rät Scobel. Ist der Widerruf berechtigt, muss die Bank die Anwaltskosten übernehmen. Ist ein Vergleich unmöglich und der Fall landet vor Gericht, könne es teuer werden, warnt Feck: "Das Prozessrisiko bewegt sich in meist fünfstelliger Höhe." "Ohne Rechtschutzversicherung klagen, kann riskant sein", sagt auch Fachanwalt Timo Gansel aus Berlin. Mit einer älteren Police sind Bauherrn in der Regel auf der sicheren Seite. Altverträge decken Streitigkeiten um den Widerruf von Baudarlehen meist noch ab, neuere nicht mehr. Streit um die Finanzierung eines Neubaus wird von keiner Versicherung gezahlt.

© SZ vom 01.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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