Immobilien:Wohnrecht und Bares

Immobilien: Die Varianten sind vielfältig. Eine Zweitmeinung einzuholen, ist wichtig.

Die Varianten sind vielfältig. Eine Zweitmeinung einzuholen, ist wichtig.

(Foto: Imago)

Wie aus der eigenen Immobilie eine Zusatzrente wird und was Verbraucher dabei beachten sollten.

Von Lea Hampel

Senioren wird derzeit immer öfter die sogenannte Immobilienverrentung angeboten. Dahinter steht ein in anderen Ländern verbreitetes Prinzip, das in Deutschland erst in den vergangenen Jahren an Popularität gewinnt. Die Grundidee lautet: Immobilie gegen Geld und Wohnrecht. Denn vor allem ältere Menschen stehen oft vor dem gleichen Problem: Sie haben eine Wohnung oder ein Haus, möchten darin weiter wohnen und brauchen gleichzeitig Bargeld, etwa für die Pflege eines Angehörigen, die Kinder, eine Weltreise oder schlicht, weil ihre Rente für den Unterhalt der eigenen vier Wände zu niedrig ist.

Die Varianten sind vielfältig. Eine Zweitmeinung einzuholen, ist wichtig.

Der Wert der Immobilie wird geschätzt, ein Unternehmen oder beispielsweise eine Stiftung kauft sie dann, und der bisherige Eigentümer darf darin wohnen bis zum Tod. Das Modell gibt es allerdings in verschiedenen Varianten von der Leibrente bis zur Umkehrhypothek: Mal wird der Kaufbetrag auf einmal gezahlt, mal als monatliche Rente, mal sind Reparaturkosten vom neuen Eigentümer zu zahlen, mal vom Nutzer. In manchen Fällen kann nur der ursprüngliche Eigentümer darin wohnen, in anderen gilt das Nießbrauchrecht, so dass der Nutzer die Immobilie auch vermieten darf. Auch der Preis, der für die Immobilie gezahlt wird, ist unterschiedlich hoch, je nachdem, wie alt jemand ist und ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt. Zudem zahlen die Kunden hier meist mehr Gebühren als etwa bei einem klassischen Verkauf, ebenso wie die Versicherungskosten der Bank dafür, dass der Verrentungskunde länger lebt, als sie bei ihrem Angebot kalkuliert hat.

Das macht die Immobilienverrentung insgesamt zu einem relativ teuren Finanzprodukt. Es eignet sich deshalb am ehesten für Menschen ohne Kinder, Enkel oder andere Verwandte, denen sie ihr Eigenheim privat gegen Leistungen übertragen könnten. Viele Experten sehen das Modell daher kritisch. Zudem nehme es den Menschen "die Chance, am Wertzuwachs zu partizipieren", sagt Michael Mühlmann, zuständig für Bewertung für Grundstücke beim Immobilienunternehmen Münchener Kindl. Sollte man die Immobilienverrentung dennoch in Erwägung ziehen, rät er dazu, den Wert des Hauses oder der Wohnung zusätzlich von einem unabhängigen Gutachter schätzen zu lassen. Außerdem sollten Interessenten in jedem Fall mehrere Vergleichsangebote einholen und sich auch den Rat zu den konkreten Verträgen von der Verbraucherzentrale anhören.

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