In den neuen EU-Ländern gelten sehr unterschiedliche Zuzahlungsregelungen. Je nachdem müssen Patienten alles zahlen — oder auch nichts.
Zwar wird das nicht für alle der am 1. Mai in die Europäische Union aufgenommenen neuen Mitglieder gelten. Doch dürfte die Neugier bei vielen Deutschen groß genug sein, zumindest während eines Kurzurlaubs einmal zu testen, wie es sich jenseits der nun weiter geöffneten Grenzen leben lässt.
(© Foto: AP)
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Damit der Besuch durch eine Krankheit nicht zum Ärgernis wird, sollte man sich aber vorher über den Krankenversicherungsschutz im jeweiligen neuen Beitrittsstaat informieren. Hier ein Überblick:
Estland
Wer zum Arzt muss, kann sich direkt an einen Vertragsarzt wenden, der auf "Krankenschein" behandelt. Für bestimmte Fachärzte wird die Überweisung eines Allgemeinmediziners benötigt. Zahnärzte behandeln junge Patienten bis zum Alter von 18 Jahren kostenlos. Erwachsene müssen bezahlen — vom Zahnziehen abgesehen.
Arztrezepte werden in Apotheken eingelöst. Allerdings muss es sich um Arzneien handeln, die auf der offiziellen Medikamentenliste stehen. Die Krankenhausbehandlung wird auf ärztliche Verordnung übernommen — in Notfällen auch mit dem in Deutschland erhältlichen Auslandskranken-schein E 111.
Zuzahlungen fallen beim Allgemeinarzt nicht an. Bei Hausbesuchen sind bis zu 50 Estnische Kronen (ein Euro entspricht derzeit etwa 15,65 EEK) fällig, ebenfalls beim Facharzt. Medikamente kosten je nach Diagnose und Personenkreis zwischen 20 und 50 EEK plus zehn bis 50 Prozent der Kosten. Im Krankenhaus werden 25 EEK pro Tag für maximal zehn Tage fällig. Patienten unter 18 Jahren brauchen keine Eigen-beteiligungen zu leisten.
Lettland
Zur Behandlung haben sich die Bürger direkt an einen Vertragsarzt in einem Krankenhaus oder einer Poliklinik zu wenden. Überweisungen zum Facharzt werden von Allgemeinmedizinern ausgestellt. Die zahnärztliche Behandlung ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kostenlos.
Rezepte können in jeder Apotheke eingelöst werden, gegen volle Bezahlung. Anschließend kann ein Teil von der lettischen Gesundheits-behörde erstattet werden (gegebenenfalls aber auch von der Heimatkrankenkasse) — nach lettischem Recht. Die Krankenhaus-behandlung wird auf ärztliche Verordnung von der nationalen Krankenversicherung übernommen, notfalls per Formular E 111.
Zuzahlungen werden wie folgt fällig: Für die Behandlung beim Arzt 0,5 Lettische Lats (ein Euro ist etwa 0,65 LVL), je Hausbesuch zwei LVL. Die in der Apotheke bezahlten Medikamente werden — je nach Art und Schwere der Erkrankung — zu 75 bis 100 Prozent ersetzt.
Im Krankenhaus werden fünf LVL "Aufnahmegebühr" fällig, vom zweiten Tag an 1,5 LVL für "Kost und Wohnung" — maximal 15 LVL pro Aufenthalt. Unter 18-Jährige sind generell zuzahlungsfrei.
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Mubarak-Prozess in Ägypten