Ein Kommentar von Ulrich Schäfer

Die Regierung hat in dieser Woche die größte Bankenpleite der deutschen Geschichte verhindert. Das war richtig - auch wenn nicht jeder das hören mag.

Die Bundesregierung hat diese Woche das Land vor der größten Bankenpleite der bundesdeutschen Geschichte bewahrt. Natürlich gibt dies niemand in Berlin offiziell zu, natürlich räumt auch niemand offen ein, dass die IKB Deutsche Industriebank ohne die Hilfe des Staates wohl zusammengebrochen wäre.

Anzeige

Tatsächlich deutet aber alles darauf hin, dass es so war. Seit Montag steht die Staatsbank KfW, die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau, für die IKB mit ihrem Geld ein, für ein privates Institut, das sich mit Immobilienkrediten in den USA verspekuliert hat.

Die Regierung ist an diesem Deal auf vielfältige Weise beteiligt: Ihre Vertreter sitzen sowohl im Aufsichtsrat der IKB als auch im Verwaltungsrat der KfW. Die Beamten von Finanzminister Peer Steinbrück kontrollieren zudem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, die die Finanzmärkte überwacht. Wenn die Aufseher auf einen schweren Fall wie die IKB stoßen, ist das Finanzministerium automatisch im Bilde, auch Steinbrück selber.

Es macht daher wenig Sinn, wenn Vertreter der reinen Lehre nun fordern, der Staat solle sich heraushalten, falls eine private Bank in Not gerät. Der Staat kann sich gar nicht heraushalten - und er darf es auch nicht, wenn die Krise einer einzelnen Bank andere, sehr viel größere Institute in Mitleidenschaft ziehen könnte.

Eine Kettenreaktion, die erst einige Geldhäuser erwischt, dann die Börsen abstürzen lässt und am Ende die gesamte Wirtschaft ins Trudeln bringen kann, ist schädlicher als der kurze, beherzte Eingriff der öffentlichen Hand.

Nicht nur Verfechter eines starken, steuernden Staates sehen das so, sondern auch liberale Ökonomen. Es besteht kein Zweifel daran, dass es zu den Aufgaben des Staates gehört, den Märkten einen stabilen Rahmen zu geben.

Der Staat muss notfalls auch eingreifen, wenn die Märkte versagen; und die hochkomplexen, oft auch hochirrationalen Finanzmärkte können versagen. Die entscheidende Frage dabei ist aber: Was darf und soll der Staat tun? Und was nicht?

Der Staat sollte nicht Spekulanten herauskaufenGanz sicher sollte die Regierung nicht das Geld der Steuerzahler dazu verwenden, Spekulanten herauszukaufen und ihnen damit das Geschäft zu erleichtern. Ganz sicher darf der Staat auch nicht Milliarden aus der Staatskasse anbieten, um eine noch so renommierte Bank zu retten.

Wenn der Finanzminister dies mehr als einmal macht, könnten Banken dies als Freibrief verstehen, sich erst recht auf gefährliche Geschäfte einzulassen - so war es Ende der neunziger Jahre bei der öffentlich-rechtlichen Landesbank Berlin zu beobachten.

Deren Manager stürzten sich im Wissen um die staatliche Absicherung in riskante Geschäfte, die das Land Berlin mehrere Milliarden Euro kosteten.Bei der IKB wurde diese Grenzlinie nicht überschritten, noch nicht jedenfalls.

Die KfW steckt bislang nur eigenes, selbstverdientes Geld in die IKB. Erst wenn die KfW selber in Not geraten würde, müsste Steinbrück Geld aus der Staatskasse nachschießen.

Was der Staat aber jederzeit tun kann, ohne marktwirtschaftliche Prinzipien zu verletzen, ist die Kontrolle der Institute. Wenn ein Bankvorstand sein Haus nicht im Griff hat, so wie bei der WestLB und nun bei der IKB, muss die Bafin ihn entweder auf den rechten Weg bringen oder zum Rücktritt zwingen.

Und wenn beides nicht nützt, kann der Staat auch versuchen, private Kreditgeber zu einer Hilfsaktion zu bewegen, ohne dass er sich selbst daran mit Geld beteiligt.

So berieten etwa vor vier Jahren die wichtigsten Banker des Landes und die Minister der rot-grünen Regierung, wie sie eine der ganz großen Banken des Landes mit privatem Geld vor der Pleite bewahren könnten.

Das Milliardenpaket, das bei einem Geheimtreffen im Bundeswirtschaftsministerium geschnürt wurde, war letztlich überflüssig - aber auch über diese Hilfsaktion schweigen sich bis heute alle Beteiligten aus.

Leser empfehlen 

(SZ vom 01.08.2007)