HypoVereinsbank:Aufsichtsrat darf auf eigene Hauptversammlung

Die Hauptversammlung der HypoVereinsbank am 29. April kann mit einem rechtmäßigen Aufsichtsrat durchgeführt werden. Die Beschwerde des ehemaligen Hypo-Vorstand Hans Fey wurde abgelehnt.

Die HypoVereinsbank kann laut einem Gerichtsbeschluss mit einem rechtmäßigen Aufsichtsrat in ihre Hauptversammlung am Donnerstag (29. April) gehen. Die Beschwerde gegen die Bestellung von zehn Aufsichtsräten durch das Registergericht sei zurückgewiesen worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I.

Aufsichtsrat vor Gericht bestellt

Die HVB hatte die Aufsichtsräte vor einigen Wochen vom Gericht bestellen lassen, weil ihre Wahl auf der Hauptversammlung vor einem Jahr wegen der Block-Abstimmung umstritten war. Das Landgericht erklärte die Wahl später denn auch für nichtig (AZ: 17 HKT 5856/04).

Auf der Hauptversammlung wird das Kontrollgremium eines der zentralen Themen sein. Die Wahl der Aufsichtsräte, die die Kapitaleigentümer vertreten, muss in Einzelabstimmung wiederholt werden.

Der frühere Hypo-Vorstand Hans Fey hatte die Blockabstimmung erfolgreich angefochten. Mit seiner Beschwerde gegen die nachträgliche gerichtliche Bestellung war er nun aber wegen "fehlender Beschwerdebefugnis" nicht erfolgreich.

Laut Gericht kann Fey eventuell Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die HypoVereinsbank wollte die Entscheidung des Landgerichts nicht kommentieren.

Mit schwarzen Zahlen wird gerechnet

Vor Beginn der Hauptversammlung legt die HypoVereinsbank am Donnerstag auch ihre Zahlen für das erste Quartal vor. Analysten rechnen damit, dass die Bank in die schwarzen Zahlen zurückgekehrt ist. Im Schnitt prognostizieren sie einen Überschuss von 174 Millionen Euro, verglichen mit minus 77 Millionen Euro im ersten Quartal 2003 und minus 2,6 Milliarden Euro im vierten Quartal 2003.

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