HSH-Nordbank:Razzia bei ehemaligem HSH-Chef Nonnenmacher

Dirk Jens Nonnenmacher wird HSH-Nordbank-Chef

Dirk Jens Nonnenmacher ist erneut in den Fokus der Justiz geraten. Seine Wohnung wurde durchsucht.

(Foto: dpa)

Dirk Jens Nonnenmacher ist erneut in den Fokus der Justiz geraten, seine Wohnungen in Frankfurt und Hamburg wurden durchsucht. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Kiel der SZ. Der Ex-Vorstandsvorsitzende der HSH soll in die falsche Beschuldigung eines Kollegen verwickelt sein.

Die Wohnungen in Frankfurt und Hamburg des früheren Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, wurden am Mittwoch durchsucht. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Kiel der SZ.

Sie ermittelt gegen den Ex-Banker wegen falscher Verdächtigung durch Unterlassen sowie wegen Untreue. Hintergrund ist der Rauswurf seines früheren Vorstandskollegen Frank Roth im April 2009. Roth war seinerzeit fristlos mit der Begründung gefeuert worden, er habe Bankinterna an die Presse durchgesteckt.

Die dazu von der Bank unter Nonnenmacher vorgelegten angeblichen Beweise stellten sich bald danach allerdings als fingiert heraus. Die HSH musste Roth vollständig rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen. Auf der Suche nach Drahtziehern der mutmaßlichen Intrige wird laut Spiegel neben dem früheren Justiziar der Bank nun auch Nonnenmacher als Beschuldigter geführt.

Die HSH erklärte, sie habe Kenntnis, dass gegen Nonnenmacher wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und der Untreue ermittelt werde. "Wir haben sofort Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Kiel beantragt und werden unverzüglich nach der Gewährung derselben prüfen, ob sich aus den Ermittlungsakten neue Erkenntnisse ergeben, die uns zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Beschuldigten ermächtigen."

Vergangene Woche hatte sich herausgestellt, dass Nonnenmacher seine Abfindung in Höhe von vier Millionen Euro wohl behalten können wird, auch wenn er in einem Strafprozess wegen Untreue verurteilt würde. Denn die Bank kann nur noch bis 15. Dezember das Geld zurückfordern - bis dahin wird es aber keinen Prozess gegen ihn geben. Die "wichtigen Gründe", die eine Rückzahlung ermöglichen würden, lägen also nicht vor.

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