Der Ruf einer Bank ist schnell geschädigt. Daher soll offenbar geheim bleiben, wer Hilfen aus dem nun beschlossenen Rettungsfonds in Anspruch nimmt.

Das Bundesfinanzministerium will Banken mit Liquiditätsproblemen den Gang zum Staat so leicht wie möglich machen. Geldhäuser, die Hilfen des Stabilisierungsfonds der Regierung in Anspruch nehmen wollten, würden nicht in die Öffentlichkeit gezerrt, hieß es am Freitag im Finanzministerium.

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Die Hochhäuser der Banken in Frankfurt: Wer Hilfe in Anspruch nimmt, darüber soll die Öffentlichkeit nichts erfahren. (© Foto: dpa)

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"Es wird keinen Pranger geben", hieß es im Umfeld von Minister Peer Steinbrück. So werde es keine zusätzlichen Vorschriften für Börsenmitteilungen von Kapitalgesellschaften geben: "Die Medien erfahren nichts, was sie nicht sonst auch erfahren würden."

Der am Freitag von Bundesbank und Bundesrat beschlossene Fonds soll am Montag seine Arbeit aufnehmen. Er kann mit bis zu 400 Milliarden Euro für Geldgeschäfte der Banken untereinander bürgen und sich mit bis zu 80 Milliarden Euro direkt an Instituten beteiligen, die wegen der Finanzkrise Probleme mit ihrer Eigenkapitalausstattung haben.

Experten hatten gewarnt, Banken würden die Hilfen scheuen, um nicht vom Markt abgestraft zu werden. Einige sprachen bereits von einem Offenbarungseid. Im Ministerium hieß es, Hilfsersuchen würden nicht auf dem Jahrmarkt ausgetragen werden.

Über die Geschäfte des Fonds werde ein geheim tagender Bundestagsausschuss unterrichtet, darüberhinaus würden keine Informationen gegeben. Die Bedingungen für Hilfen würden zwischen der Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die den Fonds verwaltet, und den Banken ausgehandelt. Die Garantien könnten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

Die Details der Arbeit der neuen Behörde will die Regierung am Montag in einer Rechtsverordnung festlegen. Im Ministerium hieß es, im Entwurf dafür werde eine Beschränkung der Vergütung von Managern auf 500.000 Euro im Jahr vorgeschlagen, wenn sich ihr Institut an den Fonds wendet.

Weitere mögliche Kautelen für Staatshilfen sind Beschränkungen der Dividendenausschüttung oder Änderungen am Geschäftsmodell. Welche Voraussetzungen vereinbart werden, dürfte aber letztlich individuell ausgehandelt werden.

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(Reuters/gal/jkr)