Auch die neue Version des VW-Gesetzes erntet heftige Kritik aus Brüssel. Die EU-Kommission bleibt hart und erkennt die Neuregelung nicht an. Der Streit droht zu eskalieren.

Kaum hat der Bundestag eine Neufassung des VW-Gesetzes beschlossen, droht diese schon wieder zu scheitern. Denn die Neufassung findet keine Gnade vor der Europäischen Kommission. Die Brüsseler Behörde bleibt dabei: Dieses Gesetz verstoße gegen europäisches Recht. Seit Juni laufe in Sachen Volkswagen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, erklärte eine Kommissionssprecherin. "Dieses Verfahren umfasst alle Maßnahmen, auch die neuesten." Nähere Einzelheiten zum weiteren Vorgehen der Behörde nannte sie nicht.

Heftiger Streit um das VW-Gesetz: Die EU-Kommission macht gegen die Neufassung mobil. (© Foto: AP)

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Am Ende könnte der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof beendet werden. Denn die EU-Kommission droht weiter mit einer Klage gegen die am Donnerstag mit großer Mehrheit verabschiedete Fassung des Gesetzes. Bereits im Juni hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt.

Die Bundesregierung zeigte sich von den Drohungen aus Brüssel unbeeindruckt: Die Regierung habe mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "ihre Hausaufgaben gemacht", sagte die Sprecherin des Justizministeriums in Berlin. Sie habe daher keine "Bauchschmerzen".

Vetorecht für Niedersachsen

Das neue VW-Gesetz räumt dem Land Niedersachsen durch eine Sperrminorität von nur 20 Prozent ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen des Konzerns ein. Üblich ist ein derartiges Vetorecht bei einem Stimmrechtsanteil von 25 Prozent. Der EuGH hatte das alte VW-Gesetz im Herbst vergangenen Jahres in seiner bisherigen Form gekippt, weil es nach Ansicht der Richter gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU verstieß. Ursprünglich hatte das Gesetz auf vorgesehen, das Stimmrecht von Anteilseignern unabhängig von der Zahl der Stimmrechte auf maximal 20 Prozent zu begrenzen.

Am Donnerstag hatte der Bundestag das VW-Gesetz dann geändert, allerdings weniger stark als von der EU-Kommission verlangt. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Berlin dem Entwurf der Bundesregierung zu, wonach die Sperrminorität von 20 Prozent bei Volkswagen erhalten bleibt. Damit könnte das Land Niedersachsen weiterhin dem Hauptaktionär Porsche die Stirn bieten und wichtige Entscheidungen verhindern.

Geändert werden mit der Bundestagsentscheidung lediglich zwei weitere von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof monierte Punkte des Gesetzes: So darf der Stimmrechtsanteil eines einzelnen Aktionärs nicht länger auf 20 Prozent begrenzt werden. Zudem dürfen Bund und Niedersachsen nicht mehr per Gesetz je zwei Aufsichtsratsmitglieder stellen.

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(sueddeutsche.de/dpa/AFP/Reuters/tob/mel)