Von bov

Wer von Januar nächsten Jahres an Arbeitslosengeld II bekommt und sich nicht darum bemüht, einen Job zu finden, muss mit deutlichen Einschnitten bei den Bezügen rechnen.

Die Unterstützung wird für drei Monate um 30 Prozent — das entspricht etwa 100 Euro — gekürzt, wenn der Arbeitslose sich weigert, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsmaßnahme anzunehmen beziehungsweise wenn er sich nicht um Arbeit kümmert.

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Um zehn Prozent für ebenfalls drei Monate können die Bezüge sinken, wenn der Bezieher von Arbeitslosengeld II sich trotz Aufforderung nicht bei seiner Agentur für Arbeit meldet beziehungsweise nicht zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung erscheint.

Treten Verstöße wiederholt auf, darf das Arbeitslosengeld II noch einmal um zehn beziehungsweise 30 Prozent gekürzt werden. Das gilt auch für Wohnungs- und Heizungsleistungen.

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(SZ vom 26.08.2004)